Basiswissen Familien­zulagen

Die Familienzulagen sind durch das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) und durch kantonale Gesetze geregelt. Die Zulagen sollen die Kosten, die den Eltern für ihre Kinder entstehen, teilweise decken.

Was sind die Familienzulagen?

Die Familienzulagen bestehen aus Kinderzulage, Ausbildungszulage und in einigen Kantonen zusätzlich aus einer Geburts- und Adoptionszulage.

Kinderzulage

Eine Kinderzulage beträgt mindestens CHF 215.– pro Monat. Dieser Betrag gilt für Kinder bis zum 16. Geburtstag. Für erwerbsunfähige Kinder werden die Leistungen bis zum 20. Geburtstag erbracht.

Ausbildungszulage

Eine Ausbildungszulage beträgt mindestens CHF 268.– pro Monat.

Die Ausbildungszulage wird ab dem Monat, in dem das Kind eine nachobligatorische Ausbildung (Ausbildung, welche auf die obligatorische Schulzeit folgt) beginnt, ausgerichtet, frühestens jedoch für den Monat, in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt. Für Kinder, die das 16. Altersjahr vollendet haben und noch die obligatorische Schule besuchen, besteht ab dem Monat, der auf den 16. Geburtstag folgt, ebenfalls Anspruch auf Ausbildungszulagen. Die Ausbildungszulage wird bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 25. Altersjahr vollendet.

Geburts- und Adoptionszulage

Geburts- und Adoptionszulagen gibt es nur in einigen Kantonen, da die Kantone diese Zulagen auf freiwilliger Basis festlegen können.

Wann besteht Anspruch auf Familienzulagen?

  • Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie ein AHV-pflichtiges Bruttoeinkommen von mindestens CHF 7‘350.– pro Jahr oder CHF 612.– pro Monat erzielen.
     
  • Angestellte, die weniger verdienen, können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Familienzulagen für Nichterwerbstätige bei der kantonalen Ausgleichskasse in ihrem Wohnkanton beantragen. Für die Kantone Aargau, Neuenburg und Zürich können diese Gesuche direkt an die GastroSocial Ausgleichskasse eingereicht werden.
     
  • Im Fall von mehreren Arbeitgebenden werden die Löhne zusammengezählt. Zuständig für die Familienzulagen ist der Arbeitgebende, der den höchsten Lohn ausbezahlt.

Können Familienzulagen rückwirkend beantragt werden?

In der Schweiz können Familienzulagen rückwirkend bzw. nachträglich für bis zu fünf Jahre beantragt werden. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Monats, für den die Zulage geschuldet war. Falls Sie also anspruchsberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit, Nachzahlungen für die letzten fünf Jahre zu erhalten.

Müssen zu Unrecht bezogene Familienzulagen zurückerstattet werden?

Falls Familienzulagen unrechtmässig bezogen wurden, kann eine Rückforderung ebenfalls innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Die zuständige Stelle hat ab Kenntnisnahme drei Jahre Zeit, um den Betrag zurückzufordern – spätestens jedoch fünf Jahre nach der Auszahlung.

Bitte beachten Sie, dass es kantonale Unterschiede geben kann. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen Familienausgleichskasse oder auf den offiziellen Websites der Kantone über die genauen Bestimmungen zu informieren.

Wie hoch sind die Zulagen (nach Kanton)?

AargauCHF 215.– Kinderzulage
CHF 268.– Ausbildungszulage
Appenzell ARCHF 230.– Kinderzulage
CHF 280.– Ausbildungszulage
Appenzell AICHF 245.– Kinderzulage
CHF 298.– Ausbildungszulage
Basel-LandschaftCHF 215.– Kinderzulage
CHF 268.– Ausbildungszulage
 
Basel-Stadt
 
CHF 275.– Kinderzulage
CHF 325.– Ausbildungszulage
 
Bern
 
CHF 250.– Kinderzulage
CHF 310.– Ausbildungszulage
 
Fribourg
 
CHF 265.– Kinderzulage 1. und 2. Kind
CHF 285.– Kinderzulage ab 3. Kind
CHF 325.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind
CHF 345.– Ausbildungszulage ab 3. Kind
CHF 1‘500.– Geburts- und Adoptionszulage
Genf
 
CHF 311.– Kinderzulage 1. und 2. Kind
CHF 411.– Kinderzulage ab 3. Kind
CHF 415.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind
CHF 515.– Ausbildungszulage ab 3. Kind
CHF 2‘073.– Geburts- und Adoptionszulage 1. und 2. Kind
CHF 3‘073.– Geburts- und Adoptionszulage ab 3. Kind
 
Glarus
 
CHF 215.– Kinderzulage
CHF 268.– Ausbildungszulage
 
Graubünden
 
CHF 230.– Kinderzulage
CHF 280.– Ausbildungszulage
 
Jura
 
CHF 275.– Kinderzulage
CHF 325.– Ausbildungszulage
CHF 1‘500.– Geburts- und Adoptionszulage
 
Luzern
 
CHF 215.– Kinderzulage bis 12 Jahre
CHF 260.– Kinderzulage 12 bis 16 Jahre
CHF 268.– Ausbildungszulage
CHF 1‘075.– Geburts- und Adoptionszulage
 
Neuchâtel
 
CHF 240.– Kinderzulage 1. und 2. Kind
CHF 270.– Kinderzulage ab 3. Kind
CHF 320.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind
CHF 350.– Ausbildungszulage ab 3. Kind
CHF 1‘200.– Geburts- und Adoptionszulage
 
Nidwalden
 
CHF 258.– Kinderzulage
CHF 311.– Ausbildungszulage
 
Obwalden
 
CHF 220.– Kinderzulage
CHF 270.– Ausbildungszulage
 
Schaffhausen
 
CHF 230.– Kinderzulage
CHF 290.– Ausbildungszulage
 
Schwyz
 
CHF 230.– Kinderzulage
CHF 280.– Ausbildungszulage
CHF 1‘000.– Geburtszulage
Im Kanton Schwyz werden keine Adoptionszulagen ausbezahlt.
 
Solothurn
 
CHF 215.– Kinderzulage
CHF 268.– Ausbildungszulage
 
St. Gallen
 
CHF 245.– Kinderzulage
CHF 298.– Ausbildungszulage
 
Tessin
 
CHF 215.– Kinderzulage
CHF 268.– Ausbildungszulage
 
Thurgau
 
CHF 215.– Kinderzulage
CHF 280.– Ausbildungszulage
 
Uri
 
CHF 240.– Kinderzulage
CHF 290.– Ausbildungszulage
CHF 1‘200.– Geburts- und Adoptionszulage
 
Waadt
 
CHF 322.– Kinderzulage 1. und 2. Kind
CHF 365.– Kinderzulage ab 3. Kind
CHF 425.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind
CHF 468.– Ausbildungszulage ab 3. Kind
CHF 1‘617.– Geburts- und Adoptionszulage
CHF 3‘234.– mehrfach Geburts- oder Adoptionszulage
Ausbildungszulage vor vollendetem 16. Altersjahr möglich, sofern sich das Kind in 
überobligatorischer Ausbildung befindet.
 
Wallis
 
CHF 327.– Kinderzulage 1. und 2. Kind
CHF 435.– Kinderzulage ab 3. Kind
CHF 477.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind
CHF 585.– Ausbildungszulage ab 3. Kind
CHF 2‘142.– Geburts- und Adoptionszulage
CHF 3‘213.– mehrfach Geburts- oder Adoptionszulage
Ausbildungszulage vor vollendetem 16. Altersjahr möglich, sofern sich das Kind in 
überobligatorischer Ausbildung befindet.
 
Zug
 
CHF 330.– Kinderzulage
CHF 330.– Ausbildungszulage 16 bis 18 Jahre
CHF 385.– Ausbildungszulage bis 25 Jahre
 
Zürich
 
CHF 215.– Kinderzulage bis 12 Jahre
CHF 268.– Kinderzulage 13 bis 16 Jahre
CHF 268.– Ausbildungszulage
 

Welcher Elternteil bekommt die Zulagen?

Für ein Kind darf grundsätzlich nur eine Familienzulage ausgerichtet werden. Welcher Elternteil in Ihrem konkreten Fall die Zulagen erhält, können Sie mithilfe des Familienzulagenrechners herausfinden.

Beratung & Support

Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.

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Gaston