Basiswissen Familienzulagen
Die Familienzulagen sind durch das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) und durch kantonale Gesetze geregelt. Die Zulagen sollen die Kosten, die den Eltern für ihre Kinder entstehen, teilweise decken.
Was sind die Familienzulagen?
Die Familienzulagen bestehen aus Kinderzulage, Ausbildungszulage und in einigen Kantonen zusätzlich aus einer Geburts- und Adoptionszulage.
Kinderzulage
Eine Kinderzulage beträgt mindestens CHF 215.– pro Monat. Dieser Betrag gilt für Kinder bis zum 16. Geburtstag. Für erwerbsunfähige Kinder werden die Leistungen bis zum 20. Geburtstag erbracht.
Ausbildungszulage
Eine Ausbildungszulage beträgt mindestens CHF 268.– pro Monat.
Die Ausbildungszulage wird ab dem Monat, in dem das Kind eine nachobligatorische Ausbildung (Ausbildung, welche auf die obligatorische Schulzeit folgt) beginnt, ausgerichtet, frühestens jedoch für den Monat, in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt. Für Kinder, die das 16. Altersjahr vollendet haben und noch die obligatorische Schule besuchen, besteht ab dem Monat, der auf den 16. Geburtstag folgt, ebenfalls Anspruch auf Ausbildungszulagen. Die Ausbildungszulage wird bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 25. Altersjahr vollendet.
Geburts- und Adoptionszulage
Geburts- und Adoptionszulagen gibt es nur in einigen Kantonen, da die Kantone diese Zulagen auf freiwilliger Basis festlegen können.
Wann besteht Anspruch auf Familienzulagen?
- Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie ein AHV-pflichtiges Bruttoeinkommen von mindestens CHF 7‘350.– pro Jahr oder CHF 612.– pro Monat erzielen.
- Angestellte, die weniger verdienen, können bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Familienzulagen für Nichterwerbstätige bei der kantonalen Ausgleichskasse in ihrem Wohnkanton beantragen. Für die Kantone Aargau, Neuenburg und Zürich können diese Gesuche direkt an die GastroSocial Ausgleichskasse eingereicht werden.
- Im Fall von mehreren Arbeitgebenden werden die Löhne zusammengezählt. Zuständig für die Familienzulagen ist der Arbeitgebende, der den höchsten Lohn ausbezahlt.
Können Familienzulagen rückwirkend beantragt werden?
In der Schweiz können Familienzulagen rückwirkend bzw. nachträglich für bis zu fünf Jahre beantragt werden. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Monats, für den die Zulage geschuldet war. Falls Sie also anspruchsberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit, Nachzahlungen für die letzten fünf Jahre zu erhalten.
Müssen zu Unrecht bezogene Familienzulagen zurückerstattet werden?
Falls Familienzulagen unrechtmässig bezogen wurden, kann eine Rückforderung ebenfalls innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Die zuständige Stelle hat ab Kenntnisnahme drei Jahre Zeit, um den Betrag zurückzufordern – spätestens jedoch fünf Jahre nach der Auszahlung.
Bitte beachten Sie, dass es kantonale Unterschiede geben kann. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen Familienausgleichskasse oder auf den offiziellen Websites der Kantone über die genauen Bestimmungen zu informieren.
Wie hoch sind die Zulagen (nach Kanton)?
Aargau | CHF 215.– Kinderzulage CHF 268.– Ausbildungszulage |
Appenzell AR | CHF 230.– Kinderzulage CHF 280.– Ausbildungszulage |
Appenzell AI | CHF 245.– Kinderzulage CHF 298.– Ausbildungszulage |
Basel-Landschaft | CHF 215.– Kinderzulage CHF 268.– Ausbildungszulage |
Basel-Stadt | CHF 275.– Kinderzulage CHF 325.– Ausbildungszulage |
Bern | CHF 250.– Kinderzulage CHF 310.– Ausbildungszulage |
Fribourg | CHF 265.– Kinderzulage 1. und 2. Kind CHF 285.– Kinderzulage ab 3. Kind CHF 325.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind CHF 345.– Ausbildungszulage ab 3. Kind CHF 1‘500.– Geburts- und Adoptionszulage |
Genf | CHF 311.– Kinderzulage 1. und 2. Kind CHF 411.– Kinderzulage ab 3. Kind CHF 415.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind CHF 515.– Ausbildungszulage ab 3. Kind CHF 2‘073.– Geburts- und Adoptionszulage 1. und 2. Kind CHF 3‘073.– Geburts- und Adoptionszulage ab 3. Kind |
Glarus | CHF 215.– Kinderzulage CHF 268.– Ausbildungszulage |
Graubünden | CHF 230.– Kinderzulage CHF 280.– Ausbildungszulage |
Jura | CHF 275.– Kinderzulage CHF 325.– Ausbildungszulage CHF 1‘500.– Geburts- und Adoptionszulage |
Luzern | CHF 215.– Kinderzulage bis 12 Jahre CHF 260.– Kinderzulage 12 bis 16 Jahre CHF 268.– Ausbildungszulage CHF 1‘075.– Geburts- und Adoptionszulage |
Neuchâtel | CHF 240.– Kinderzulage 1. und 2. Kind CHF 270.– Kinderzulage ab 3. Kind CHF 320.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind CHF 350.– Ausbildungszulage ab 3. Kind CHF 1‘200.– Geburts- und Adoptionszulage |
Nidwalden | CHF 258.– Kinderzulage CHF 311.– Ausbildungszulage |
Obwalden | CHF 220.– Kinderzulage CHF 270.– Ausbildungszulage |
Schaffhausen | CHF 230.– Kinderzulage CHF 290.– Ausbildungszulage |
Schwyz | CHF 230.– Kinderzulage CHF 280.– Ausbildungszulage CHF 1‘000.– Geburtszulage Im Kanton Schwyz werden keine Adoptionszulagen ausbezahlt. |
Solothurn | CHF 215.– Kinderzulage CHF 268.– Ausbildungszulage |
St. Gallen | CHF 245.– Kinderzulage CHF 298.– Ausbildungszulage |
Tessin | CHF 215.– Kinderzulage CHF 268.– Ausbildungszulage |
Thurgau | CHF 215.– Kinderzulage CHF 280.– Ausbildungszulage |
Uri | CHF 240.– Kinderzulage CHF 290.– Ausbildungszulage CHF 1‘200.– Geburts- und Adoptionszulage |
Waadt | CHF 322.– Kinderzulage 1. und 2. Kind CHF 365.– Kinderzulage ab 3. Kind CHF 425.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind CHF 468.– Ausbildungszulage ab 3. Kind CHF 1‘617.– Geburts- und Adoptionszulage CHF 3‘234.– mehrfach Geburts- oder Adoptionszulage Ausbildungszulage vor vollendetem 16. Altersjahr möglich, sofern sich das Kind in überobligatorischer Ausbildung befindet. |
Wallis | CHF 327.– Kinderzulage 1. und 2. Kind CHF 435.– Kinderzulage ab 3. Kind CHF 477.– Ausbildungszulage 1. und 2. Kind CHF 585.– Ausbildungszulage ab 3. Kind CHF 2‘142.– Geburts- und Adoptionszulage CHF 3‘213.– mehrfach Geburts- oder Adoptionszulage Ausbildungszulage vor vollendetem 16. Altersjahr möglich, sofern sich das Kind in überobligatorischer Ausbildung befindet. |
Zug | CHF 330.– Kinderzulage CHF 330.– Ausbildungszulage 16 bis 18 Jahre CHF 385.– Ausbildungszulage bis 25 Jahre |
Zürich | CHF 215.– Kinderzulage bis 12 Jahre CHF 268.– Kinderzulage 13 bis 16 Jahre CHF 268.– Ausbildungszulage |
Welcher Elternteil bekommt die Zulagen?
Für ein Kind darf grundsätzlich nur eine Familienzulage ausgerichtet werden. Welcher Elternteil in Ihrem konkreten Fall die Zulagen erhält, können Sie mithilfe des Familienzulagenrechners herausfinden.
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
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