Beiträge, Leistungen und Kennzahlen der Sozialversicherungen

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Beitragssätze, Leistungen und Kennzahlen aus den Bereichen AHV/IV/EO/ALV, berufliche Vorsorge, Krankentaggeld- und Unfallversicherung sowie der privaten Vorsorge (Säule 3a). Alle Angaben sind in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen.


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1. AHV/IV/EO/ALV:
Beiträge, Leistungen und Kennzahlen

     
Beiträge

Beiträge AHV/IV/EOArbeitgeber/inArbeitnehmer/inTotalSelbstständig-
erwerbende
AHV4.35 %4.35 %8.70 %8.10 %
IV0.70 %0.70 %1.40 %1.40 %
EO0.25 %0.25 %0.50 %0.50 %
Total AHV/IV/EO5.30 %5.30 %10.60 %10.00 %
ALV
(auf Monatslohn bis CHF 12’350.– 
bzw. Jahreslohn bis CHF 148’200.–)
1.10 %1.10 %2.20 %können sich nicht 
gegen Arbeitslosigkeit 
versichern lassen
Grenzbeträge der sinkenden Beitragsskala für Selbstständigerwerbende pro Jahr
2024
pro Jahr
2025
Untere Grenze9’800.–10’100.–
Obere Grenze58’800.–60’500.–

Diese Grenzbeträge gelten auch für Arbeitnehmende einer nicht beitragspflichtigen Arbeitgeberin bzw. eines nicht beitragspflichtigen Arbeitgebers.

Mindestbeiträge20242025
 AHVIVEOTotalAHVIVEOTotal
AHV/IV/EO422.–68.–24.–514.–435.–70.–25.–530.–
Freiwillige AHV/IV844.–136.– 980.–870.–140.– 1’010.–
Geringfügiges Einkommen AHV/IV/EO20242025
Bruttojahreslohn2’300.–2’500.–

Bis zu diesem Betrag rechnen Arbeitgebende nur auf Verlangen der Arbeitnehmenden ab. Privathaushalte und Arbeitgebende im Kulturbereich müssen auch Bruttojahreslöhne unter CHF 2’300.– bzw. CHF 2’500.– abrechnen.

Leistungen

Alters-/Invalidenrenten der AHV2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Minimale einfache Altersrente/Invalidenrente1’225.–14’700.–1’260.–15’120.–
Maximale einfache Altersrente/Invalidenrente2’450.– 29’400.–2’520.–30’240.–
Maximale Einzelrenten eines Ehepaars (zwei Renten)3‘675.–44’100.–3‘780.–45’360.–
Hinterlassenenrenten der AHV2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Minimale Witwen-/Witwerrente980.–11’760.–1’008.–12’096.–
Maximale Witwen-/Witwerrente1’960.–23’520.–2’016.–24’192.–
Minimale AHV-Kinderrente/-Waisenrente490.–5’880.–504.–6’048.–
Maximale AHV-Kinderrente/-Waisenrente980.–11’760.–1’008.–12’096.–
Ergänzungsleistungen der AHV 2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
für Alleinstehende1’675.–20’100.–1’722.5020’670.–
für Ehepaare2’512.5030’150.–2’583.7531’005.–
für Kinder vor Vollendung des 11. Altersjahres615.–7’380.–632.507’590.–
für Kinder nach Vollendung des 11. Altersjahres876.2510’515.–901.2510’815.–
Hilflosenentschädigung der AHV/IV2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Hilflosenentschädigung AHVleicht (nur zu Hause)
mittel (im Heim/zu Hause)
schwer (im Heim/zu Hause)
245.–
613.–
980.–
2’940.–
7’356.–
11’760.–
252.–
630.–
1’008.–
3’024.–
7’560.–
12’096.–
Hilflosenentschädigung IV (im Heim)leicht
mittel
schwer
123.–
306.–
490.–
1’476.–
3’672.–
5’880.–
126.–
315.–
504.–
1’512.–
3’780.–
6’048.–
Hilflosenentschädigung IV (zu Hause)leicht
mittel
schwer
490.–
1’225.–
1’960.–
5’880.–
14’700.–
23’520.–
504.–
1’260.–
2’016.–
6’048.–
15’120.–
24’192.–
Wurde bereits vor dem Erreichen des Referenzalters (ehemals Rentenalter) eine Hilflosenentschädigung der IV bezogen, so erhalten die versicherten Personen diese in gleicher Höhe 
von der AHV.
IV-Taggeld2024
(pro Tag)
2025
(pro Tag)
Grundentschädigungbis 326.–bis 326.–
Kindergeld9.–9.–
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung 
der EO (Erwerbsersatzordnung)
2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Maximal versicherter Lohn8‘250.–99‘000.–8‘250.–99‘000.–
Maximale Mutterschaftsentschädigung98 Tage zu CHF 220.– pro Tag = CHF 21‘560.–
Maximale Vaterschaftsentschädigung14 Tage zu CHF 220.– pro Tag = CHF 3‘080.–

Die gesetzliche Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches die Mutter unmittelbar vor der Geburt des Kindes erzielt hat (höchstens aber CHF 220.– pro Tag). Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt des Kindes und endet spätestens nach 98 Tagen. Der Kanton Genf gewährt den Müttern weitergehende Leistungen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons (auf Französisch).

Mindesteinkommen 
für Anspruch auf Familienzulagen
2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Bruttolohn612.–7‘350.–630.–7‘560.–

Die zuständige Familienausgleichskasse hilft Ihnen gerne weiter.

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ALV (Arbeitslosenversicherung)2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Maximal versicherter Lohn12‘350.–148‘200.–12‘350.–148‘200.–

Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit müssen bei der Arbeitslosenkasse des Wohnkantons angemeldet werden. Die Ausgleichskassen sind nur für das Beitragsinkasso zuständig.

Detaillierte Informationen zu den Beiträgen und Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung finden Sie im Merkblatt «Sozialversicherungen» auf S. 1, Zeile 3.

2. Berufliche Vorsorge (BVG):
Beiträge, Leistungen und Kennzahlen

       
Beiträge

Der Vorsorgeplan Uno Basis zählt zu den meistgewählten Vorsorgelösungen unserer Versicherten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir nachfolgend nur auf diesen Plan näher ein. 

Vorsorgeplan
Uno Basis
Beiträge 
Arbeitgeber/in
Beiträge 
Arbeitnehmer/in
Beiträge
Total
18 – 24 Jahre alt0.5 %0.5 %1 %
25 – 64/65 Jahre alt7 %7 %14 % 

Weitere Informationen zum Vorsorgeplan Uno Basis sowie eine detaillierte Übersicht aller Vorsorgepläne finden Sie im Merkblatt «Übersicht Vorsorgepläne».

Leistungen

Der Vorsorgeplan Uno Basis zählt zu den meistgewählten Vorsorgelösungen unserer Versicherten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir nachfolgend nur auf diesen Plan näher ein.

Die unten aufgeführten Prozentsätze beziehen sich auf den Anteil des versicherten Lohns oder – wenn bereits eine Rente bezogen wurde – auf den Anteil der laufenden Alters- oder Invalidenrente, der zur Berechnung der jeweiligen Rentenleistungen (Invalidenrente, Partnerrente, Kinderrente) verwendet wird:

RentenleistungBerechnungsbasisLeistung
IV-Renteversicherter Lohn40 %
Partnerrentevor Rentenbezug: versicherter Lohn
nach Rentenbezug: laufende Rente
25 %
60 %
Kinderrentevor Rentenbezug: versicherter Lohn
nach Rentenbezug: laufende Rente
10 %
20 %

Weitere Informationen zum Vorsorgeplan Uno Basis sowie eine detaillierte Übersicht aller Vorsorgepläne finden Sie im Merkblatt «Übersicht Vorsorgepläne».

Grenzbeträge, Zinssätze, Umwandlungssatz

Der Vorsorgeplan Uno Basis zählt zu den meistgewählten Vorsorgelösungen unserer Versicherten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit gehen wir nachfolgend nur auf diesen Plan näher ein.

BVG (obligatorische berufliche Vorsorge)2024
(monatlich)
2024
(jährlich)
2025
(monatlich)
2025
(jährlich)
Maximal versicherbarer Bruttolohn 7‘350.–88‘200.–7‘560.–90‘720.–
Eintrittsschwelle
(obligatorisch versichert ab)
1‘837.5022‘050.–1‘890.–22‘680.–
Koordinationsabzug2‘143.7525‘725.–2‘205.–26‘460.–
Minimal versicherter/koordinierter Lohn306.253‘675.–315.–3‘780.–
Maximal versicherter/koordinierter Lohn5‘206.2562‘475.–5‘355.–64‘260.–
Zinssätze20242025
Definitive Verzinsung Pensionskassenguthaben 
(Obligatorium und Überobligatorium)
5.00 %*
Provisorischer Zins
(Obligatorium und Überobligatorium)
1.25 %1.25 %
BVG-Mindestzinssatz1.25 %1.25 %

* Der definitive Zinssatz 2025 wird im November 2025 durch den Stiftungsrat festgelegt.

Umwandlungssatz20242025
Umwandlungssatz für ordentliches Rentenalter (Männer 65 Jahre/Frauen 64 + 3 Monate) 
für das obligatorische Altersguthaben 
(Mindestumwandlungssatz gemäss Art. 62c, BVV 2)
6.80 %6.80 %
für das überobligatorische Altersguthaben6.50 %6.50 %

3. Krankentaggeld- und Unfallversicherung:
Beiträge, Leistungen und Kennzahlen

    
Beiträge Krankentaggeldversicherung (KTG)

PrämieKostenträger
min. 50 % Arbeitgebende
in der Regel 50 %Arbeitnehmende

Weitere Details finden Sie im Merkblatt «Sozialversicherungen» auf Seite 2, Zeile 3.

Beiträge Unfallversicherung (UVG)

PrämieKostenträger
Berufsunfallversicherung (BU)Arbeitgebende
Nichtsberufsunfallversicherung (NBU)in der Regel Arbeitnehmende
Unfallzusatzversicherungin der Regel 50 % Arbeitgebende
und 50 % Arbeitnehmende

Leistungen Krankentaggeldversicherung (KTG) 

Die Krankentaggeldversicherung bezahlt während 720 von 900 aufeinander folgenden Tagen 80 % des Bruttolohns und deckt damit einen allfälligen Lohnausfall infolge Krankheit. 

Weitere Details finden Sie im Merkblatt «Sozialversicherungen» auf Seite 2, Zeile 3.

 

Leistungen Unfallversicherung (UVG) 

Die Unfallversicherung übernimmt die Heilungskosten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten und zahlt unter anderem ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohns (max. CHF 148’200.–) ab dem 3. Tag nach dem Unfall.

Weitere Details zu den unterschiedlichen Leistungen finden Sie im Merkblatt «Sozialversicherungen» auf Seite 2, Zeile 2.
     

4. Kennzahlen Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Es können maximal folgende Beträge einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden:

 20242025
Erwerbstätige mit Pensionskasse7‘056.–7‘258.–
Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens35‘280.–36‘288.–
Gaston