Stellenwechsel
Ein Stellenwechsel hat Einfluss auf Ihre Sozialversicherungen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben je nach Szenario richtig übertragen, was sich bei den Familienzulagen ändern kann und was Sie bei Unfall- und Krankentaggeldversicherung beachten müssen. So bleibt Ihr Versicherungsschutz auch nach dem Jobwechsel lückenlos.
Pensionskasse
Beim Stellenwechsel muss Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) korrekt übertragen werden. Für den Übertrag Ihres Pensionskassenguthabens müssen Sie selber aktiv werden – es ist wichtig, dass Ihr Alterskapital immer bei Ihrer aktuellen Pensionskasse ist. Welche Schritte erforderlich sind, hängt davon ab, ob Ihr neuer Arbeitgeber bei GastroSocial versichert ist oder nicht.
Szenarien
Szenario 1: Ihr neuer Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse
Ihr neuer Arbeitgeber ist bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen, der vorherige Arbeitgeber nicht: Teilen Sie dem vorherigen Arbeitgeber bzw. der bisherigen Pensionskasse schriftlich mit, dass Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) an die GastroSocial Pensionskasse zu überweisen ist (gesetzliches Vorgehen).
Bitte verwenden Sie hierfür das untenstehende Formular, das alle relevanten Zahlungsinformationen der GastroSocial Pensionskasse enthält, einschliesslich der QR-Rechnung und der IBAN-Nummer.
Szenario 2: Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht bei der GastroSocial Pensionskasse
Ihr vorheriger Arbeitgeber war bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen, der neue Arbeitgeber nicht: Füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus, damit Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) an die neue Pensionskasse überwiesen wird:
Szenario 3: Beide Arbeitgeber sind bei der GastroSocial Pensionskasse
Sowohl Ihr vorheriger als auch Ihr neuer Arbeitgeber sind bei der GastroSocial Pensionskasse angeschlossen: Sie müssen nichts unternehmen. Ihr Konto wird von uns gemäss Vorsorgeplan des neuen Arbeitgebers weitergeführt.
Szenario 4: Sie haben noch keine neue Arbeitsstelle
Wenn Sie noch keinen neuen Arbeitgeber haben, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen:
Kontoauszug der Pensionskasse
Wir empfehlen Ihnen, ab und zu einen Kontoauszug Ihres Pensionskassenguthabens zu bestellen, um zu überprüfen, ob Ihre bisherigen Arbeitgebenden in der Vergangenheit die Pensionskassen-Beiträge (BVG-Beiträge) korrekt einbezahlt haben und um eine detaillierte Übersicht Ihres Altersguthabens zu erhalten. Das macht vor allem bei häufigen Stellenwechseln Sinn.
Ausgleichskasse
Die Ab- und Neuanmeldung bei der Ausgleichskasse erfolgt durch Ihren ehemaligen und zukünftigen Arbeitgeber.
AHV-Kontoauszug
Sie können überprüfen, ob Ihre bisherigen Arbeitgebenden in der Vergangenheit die AHV-Beiträge korrekt einbezahlt haben. Bestellen Sie dazu kostenlos einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto. Dies macht in der Regel alle drei bis vier Jahre Sinn.
Familienzulagen
Ein Stellenwechsel kann Auswirkungen auf Ihre Familienzulagen haben – zum Beispiel, wenn sich der Hauptanspruch zwischen den Elternteilen ändert. Mit unserem Familienzulagenrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob sich für Sie etwas verändert.
Falls Ihr neuer Arbeitgeber bei GastroSocial versichert ist und Sie Anspruch auf Familienzulagen haben, meldet er dies direkt bei uns.
Unfall- und Krankentaggeldversicherung
Sie treten nicht sofort eine neue Arbeitsstelle an? Das müssen Sie betreffend Unfall- und Krankentaggeldversicherung beachten:
- Die Krankentaggeldversicherung endet unmittelbar bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle hingegen besteht noch 31 Tage über diesen Zeitpunkt hinaus.
- Falls Sie Ihr Pensum reduzieren und weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer persönlichen Krankenkasse einschliessen.
Gut zu wissen: Sie können Sie sich bei SWICA selbstständig für Nichtberufsunfall und unter bestimmten Bedingungen auch für Krankentaggeld weiterversichern.
Verwandte Themen
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
- Telefon
- +41 62 837 71 71
- info@gastrosocial.ch
- Montag – Freitag
- 08.00 – 11.45 Uhr
- 13.30 – 16.30 Uhr