Pensionierung – Pensionskasse

Die Pensionskasse (2. Säule) ergänzt Ihre Altersvorsorge neben der AHV-Rente (1. Säule) und einer möglichen privaten Vorsorge (3. Säule). Damit Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt realisieren können, sollten Sie sich frühzeitig auf Ihre Pensionierung vorbereiten. Sie können den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung flexibel wählen und können zudem entscheiden, ob Sie die Altersleistungen der Pensionskasse als lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder in einer kombinierten Form beziehen möchten. Erfahren Sie alles über die Anmeldemodalitäten, geltende Fristen und wie Ihre Wahl die Höhe Ihrer Rente beeinflusst.

Zeitpunkt der Pensionierung flexibel wählbar

Sie bestimmen, wann Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse ausbezahlt haben möchten. Dabei wählen Sie zwischen der ordentlichen, der vorzeitigen, der teilweisen und der aufgeschobenen Pensionierung aus. Wir erläutern zu jeder Option die Besonderheiten sowie die geltenden Anmeldemodalitäten und Fristen.

1. Ordentliche Pensionierung

Die ordentliche Pensionierung stellt den regulären Zeitpunkt dar, an dem Sie Anspruch auf die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) haben. Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt. Das ordentliche Pensionierungsalter (neu «Referenzalter») liegt für Frauen auch 2024 noch bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag.

Besonderheiten

Schrittweise Erhöhung des Frauen-Referenzalters

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht:

im JahrReferenzalter der FrauenBetrifft die Frauen mit Jahrgang
202464 Jahre (keine Erhöhung)1960
2025

64 Jahre + 3 Monate

1961
2026
64 Jahre + 6 Monate
1962
2027
64 Jahre + 9 Monate
1963
2028
65 Jahre
1964 und die nachfolgenden Jahrgänge

Anmeldung und Fristen

Die Anmeldung für die Altersleistung der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Füllen Sie bitte das Antragsformular frühestens 3 Monate vor dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an:

GastroSocial Pensionskasse | Team Alters- und Hinterlassenenleistungen | Postfach | 5001 Aarau

2. Vorzeitige Pensionierung

Sie möchten früher in Rente gehen? Die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) können Sie bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehen.

Besonderheiten

Die lebenslange Rente fällt dabei kleiner aus, weil

  • das Vermögen nicht mehr weiter wachsen kann,
  • die Verzinsung des Kapitals wegfällt,
  • der Umwandlungssatz gekürzt wird.

Wenn Sie früh genug mit der Planung beginnen, können Sie mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse allfällige Leistungskürzungen vermeiden.

Anmeldung und Fristen

Die Anmeldung für die Altersleistung der Pensionskasse muss schriftlich erfolgen. Bei einem Vorbezug können Sie den Antrag frühestens 3 Monate vor dem gewünschten Rücktrittsalter bei uns einreichen. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und reichen Sie es uns per Post ein:

GastroSocial Pensionskasse | Team Alters- und Hinterlassenenleistungen | Postfach | 5001 Aarau
 

Notwendige Beilagen

Legen Sie bitte eine Kopie der Kündigung Ihrer Arbeitsstelle bei.

3. Aufgeschobene Pensionierung

Wenn Sie das ordentliche Rentenalter bzw. Referenzalter von 64 bzw. 65 Jahren erreicht haben und weiterhin erwerbstätig bleiben, können Sie die Vorsorge weiterführen und die Altersleistungen der Pensionskasse (Rente, Kapital, Kombination von beidem) auch erst später beziehen. Die Weiterversicherung ist möglich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, jedoch längstens bis zum 70. Altersjahr.

Besonderheiten

Die lebenslange Rente fällt dabei höher aus, weil

  • das Vermögen weiter wachsen kann,
  • das Kapital weiter verzinst wird,
  • sich der Umwandlungssatz pro aufgeschobenem Jahr erhöht.

Anmeldung und Fristen

1. Voranmeldung Aufschub

Den schriftlichen Antrag auf Aufschub der Pensionierung bzw. Weiterführung der Versicherung müssen Sie uns vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters (neu «Referenzalter») zustellen.
 

2. Auszahlung

Mit dem obigen Formular melden Sie den Aufschub lediglich fristgerecht an. Für die Auszahlung der Altersleistung müssen Sie bei Erreichen des gewünschten Rücktrittsalters zusätzlich das untenstehende Formular ausfüllen und uns per Post einreichen:

GastroSocial Pensionskasse | Team Alters- und Hinterlassenenleistungen | Postfach | 5001 Aarau

4. Teilpensionierung

Ihre Altersleistungen können Sie auch in Teilschritten beziehen. Dies setzt eine Reduktion Ihres Erwerbseinkommens voraus. Dabei können Sie sich in ein, zwei oder drei Teilschritten pensionieren lassen.

Besonderheiten

Voraussetzungen:
 

  • Jede Reduktion Ihres Einkommens beträgt mindestens 20%.
  • Sie sind weiterhin mindestens in einem 20%-Pensum erwerbstätig.
  • Zwischen den einzelnen Teilschritten liegt jeweils mindestens ein Jahr.

Ihre Altersleistungen können Sie für die einzelne Teilpensionierungsstufe entweder in Renten- oder in Kapitalform beziehen.
 

Anmeldung und Fristen

Reichen Sie den Antrag auf Teilpensionierung

  • für jede Teilpensionierungsstufe separat und schriftlich
  • bis spätestens 1 Monat nach jeder Teilpensionierungsstufe

an uns ein.

GastroSocial Pensionskasse | Team Alters- und Hinterlassenenleistungen | Postfach | 5001 Aarau

Notwendige Beilagen

Legen Sie bitte eine Kopie des bisherigen und des neuen Arbeitsvertrags bei. Dieser bestätigt die Reduktion Ihres Erwerbseinkommens.

Rente, Kapital oder beides?

Bei der GastroSocial Penisonskasse können Sie wählen, ob Sie Ihr Altersguthaben aus der Pensionskasse als lebenslange monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination von beidem beziehen möchten. Diese Wahl hängt von Ihren individuellen finanziellen Zielen und Bedürfnissen ab. Wägen Sie die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation ab.

Kapitalbezug – das ist zu beachten

  • Pensionskassenguthaben von weniger als rund CHF 22’000.– können nur in Kapitalform bezogen werden.
  • Ehepartner/innen und eingetragene Partner/innen müssen schriftlich ihr Einverständnis zum Kapitalbezug geben.
  • Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf die Kapitalauszahlung.
  • Bei einem Einkauf in die Pensionskasse ist der Kapitalbezug für drei Jahre gesperrt.

Anmeldung und Fristen

Der Antrag für den Kapitalbezug ist in jedem Fall vor der ersten Rentenzahlung schriftlich bei der GastroSocial Pensionskasse einzureichen.

Für die Auszahlung der Altersleistung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es uns per Post:

GastroSocial Pensionskasse | Team Alters- und Hinterlassenenleistungen | Postfach | 5001 Aarau

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