Pensionierung – AHV
Je besser Ihre Pensionierung geplant ist, desto eher können Sie sie geniessen. Haben Sie alles richtig angemeldet, erhalten Sie Ihre Rente pünktlich ab dem gewünschten Zeitpunkt und können Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten Lebensabschnitt realisieren.
Habe ich Anspruch auf eine Altersrente der AHV?
Anspruch auf die lebenslange Altersrente haben Personen, die mindestens ein Jahr Beiträge einbezahlt oder gutgeschrieben haben.
Wie setzt sich meine AHV-Altersrente zusammen?
Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente ist abhängig von:
- anrechenbaren Beitragsjahren
- Einkommen, auf denen Beiträge bezahlt worden sind
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Ich möchte meine AHV-Altersrente vorausberechnen lassen
Das AHV-Rentenschätzungstool (ESCAL) gibt Ihnen einen Anhaltspunkt über die voraussichtliche Höhe Ihrer AHV-Rente. Sie können aus der Schätzung jedoch keinen verbindlichen Rentenanspruch ableiten. Wir empfehlen Rentenvorausberechnungen erst ab einem Alter von 50 Jahren. Vorher ist das Resultat wenig aussagekräftig, da es sich bei der Berechnung um eine Hochrechnung (basierend auf dem hypothetischen Einkommen) handelt. Um die AHV-Rente vorausberechnen zu lassen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden Sie es uns zu.
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Renten | Postfach | 5001 Aarau
renten@gastrosocial.ch
Wichtig: Melden Sie alle Ihre Kinder
Kinder haben einen Einfluss auf Ihre Rentenberechnung, auch wenn sie schon erwachsen sind. Die sogenannten Erziehungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die einer versicherten Person auf dem individuellen Konto gutgeschrieben werden, und zwar für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatte.
Zeitpunkt der Pensionierung
Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter (Rentenalter) liegt für Frauen bei 64 Jahren, für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf Altersleistungen beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem 64. bzw. 65. Geburtstag. Beispiel: Herr Müller feiert am 2. März 2021 seinen 65. Geburtstag. Sein Anspruch beginnt in dem Fall ab dem 1. April 2021.
Vorzeitige Pensionierung
Wenn Sie planen, vorzeitig in Rente zu gehen, sollten Sie Ihre finanzielle Lage anhand eines Budgetplans gut prüfen. So können Sie besser einschätzen, ob Sie durch eine Frühpensionierung mit Einkommenslücken rechnen müssen. Die AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 Jahre vorbezogen werden. Sie wird dabei lebenslänglich gekürzt: Beim Vorbezug um 1 Jahr um 6.8%, beim Vorbezug um 2 Jahre um 13.6%.
Beitragspflicht
Bitte beachten Sie, dass Sie die AHV-Beiträge bei einem Rentenvorbezug bis zum ordentlichen Pensionierungsalter weiter bezahlen müssen.
Aufgeschobene Pensionierung
Sie können die AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre aufschieben. Ein Rentenaufschub macht Sinn, wenn Sie die Rente nicht sofort benötigen. Dies hat zur Folge, dass die Rente lebenslänglich erhöht wird. Bei einem Aufschub um 1 Jahr beträgt die Erhöhung 5.2%. Je länger der Aufschub dauert, desto höher ist der Rentenzuschlag (31.5% bei der maximalen Aufschubsdauer von 5 Jahren).
Dauer
Die Dauer des Aufschubs muss nicht festgesetzt werden. Nach Ablauf der Mindestdauer von einem Jahr kann die Altersrente monatlich bezogen werden.
Anmeldung & Fristen
Ordentliche Pensionierung
Die Anmeldung für die AHV-Rente müssen Sie spätestens 4 Monate vor der Pensionierung bei der Ausgleichskasse einreichen.
Vorzeitige Pensionierung
Senden Sie die Anmeldung für den Vorbezug der Rente bis spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem Sie das entsprechende Alter erreichen, an die Ausgleichskasse. Wenn Sie diesen Termin verpassen, ist eine Anmeldung für den Vorbezug der Rente erst ab dem nächsten Geburtstag wieder möglich. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
Aufgeschobene Pensionierung
Den Aufschub der Altersrente müssen Sie bis spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters anmelden. Melden Sie den Aufschub zu spät oder gar nicht bei der Ausgleichskasse, wird die Altersrente nach den allgemeinen Bestimmungen festgesetzt und ausbezahlt.
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