Militär
Wenn Sie im Militär Einsatz geleistet haben, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung. Diensteinsätze wie Militär, Zivilschutz oder Zivildienst werden über die EO (Erwerbersatzordnung) geregelt.
Anmeldung
Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung?
Wenn Sie in der Schweiz oder im Ausland wohnen und Dienst leisten oder gewisse Kurse besuchen, erhalten Sie eine Erwerbsausfallentschädigung. Diese gilt als Ersatzeinkommen.
Die Entschädigung wird ausbezahlt bei:
- Militär bzw. schweizerische Armee (inkl. Rotkreuzdienst)
- Zivildienst
- Zivilschutz
- Eidgenössische und kantonale Kaderbildungskurse von J+S (Jugend und Sport)
- Jungeschützenleiterkurse
Wie melde ich mich für die Erwerbsausfallentschädigung an?
- Sie erhalten vom Rechnungsführer der Armee, des Zivilschutzes oder Zivildienstes für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Diensttage.
- Ergänzen Sie darauf alle Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen und leiten Sie das Anmeldeformular an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber weiter.
- Diese/r bestätigt den Lohn und leitet die Anmeldung direkt an die GastroSocial Ausgleichskasse weiter:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch - Wir berechnen dann die Entschädigung und führen die Auszahlung durch.
Was, wenn ich mehrere Arbeitgebende habe?
- Leiten Sie die EO-Anmeldung an eine Arbeitgeberin bzw. einen Arbeitgeber Ihrer Wahl weiter.
- Von allen anderen Arbeitgebenden verlangen Sie eine Lohnbescheinigung.
- Zum Schluss leiten Sie die Original-EO-Anmeldung inklusive aller Lohnbescheinigungen an die Ausgleichskasse einer Arbeitgeberin bzw. eines Arbeitgebers weiter.
Was muss ich tun, wenn die EO-Anmeldung verloren geht?
Ohne EO-Anmeldung erfolgt keine Auszahlung der Entschädigung. Falls das Anmeldeformular verloren gegangen ist, stellt die zuständige Ausgleichskasse ein Ersatzformular aus, das Sie zusammen mit dem Dienstbüchlein oder dem Ausweis über die Kaderbildung von J+S per Post an uns senden müssen:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
Weitere Informationen finden Sie im AHV-Merkblatt «Erwerbsausfallentschädigungen» auf Seite 8.
Auszahlung
Wie wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?
Die Erwerbsausfallentschädigung wird entweder direkt an Sie oder an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber ausbezahlt. Dies hängt davon ab, ob die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Ihnen während des Dienstes weiterhin einen Lohn ausbezahlt hat.
- Kein Lohn während des Dienstes? Die Entschädigung wird direkt an Sie überwiesen.
- Zulage für Betreuungskosten? Diese wird immer direkt an Sie überwiesen.
Wann wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?
Wenn Ihr Einsatz weniger als einen Monat dauert, erfolgt die Auszahlung der EO-Entschädigung in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei längeren Einsätzen nach zehn Tagen und anschliessend monatlich.
Weitere Themen der EO
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
- Telefon
- +41 62 837 71 71
- taggelder@gastrosocial.ch
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- 08.00 – 11.45 Uhr
- 13.30 – 16.30 Uhr