Militär

Wenn Sie Militär-, Zivilschutzdienst, Zivildienst leisten oder an einem Kurs von «Jugend + Sport» teilnehmen, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO). Die EO ersetzt das Einkommen, das Sie während Ihres Dienstes nicht verdienen können.

Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung?

Wenn Sie in der Schweiz oder im Ausland wohnen und Dienst leisten oder gewisse Kurse besuchen, erhalten Sie eine Erwerbsausfallentschädigung. Diese gilt als Ersatzeinkommen und wird über die EO (Erwerbsersatzordnung) geregelt.

Die Entschädigung wird ausbezahlt bei:

  • Militär bzw. schweizerische Armee (inkl. Rotkreuzdienst)
  • Zivildienst
  • Zivilschutz
  • Eidgenössische und kantonale Kaderbildungskurse von J+S (Jugend und Sport)
  • Jungschützenleiterkurse

Anmeldung

Wie melde ich mich für die Erwerbsausfallentschädigung an?

Neues digitales EO-Anmeldeverfahren ab 2026

Ab 2026 wird die Anmeldung für EO-Taggelder schrittweise digitalisiert.

  • Start Februar 2026: «Jugend und Sport»
  • Danach: Zivilschutz und Zivildienst
  • Voraussichtlich ab 2027: Armee

Die Anmeldung für Jungschützenleiterkurse bleibt weiterhin papierbasiert.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer?

  1. Sie erfassen Ihre EO-Anmeldung künftig direkt im Online-Portal der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS).
  2. Sie erhalten dafür am Ende des Dienstes oder Kurses eine Aufforderung (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall via Post), Ihre persönlichen Angaben, Informationen zu Kindern und Arbeitgeber oder Ihre relevante Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation in einem Online-Portal zu bestätigen oder zu ergänzen.
  3. Viele Daten (z.B. zu Ihrem Dienst und Arbeitgeber) sind bereits vorerfasst.
  4. Ihre zuständige Ausgleichskasse wird automatisch ermittelt.
  5. Die Lohndaten werden direkt online beim Arbeitgeber eingeholt.
  6. Die Ausgleichskasse berechnet die Entschädigung und veranlasst die Auszahlung.

 

Wichtig: UID-Nummer bereithalten

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber bereit haben. Diese Nummer ist notwendig, damit die digitale Anmeldung der richtigen Ausgleichskasse zugeordnet werden kann.

Übergangsphase

Während der Übergangsphase (2026 – 2027) bleiben Papiermeldungen weiterhin möglich. Wenn Sie eine EO-Anmeldung in Papierform erhalten, gehen Sie bitte wie bisher vor (siehe unten).

Weitere Informationen

Mehr Details finden Sie unter Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV oder erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.

Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (via Formular)

  1. Sie erhalten vom Rechnungsführer der Armee, des Zivilschutzes oder Zivildienstes für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Diensttage.
  2. Ergänzen Sie darauf alle Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen und leiten Sie das Anmeldeformular an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber weiter.
  3. Diese/r bestätigt den Lohn und leitet die Anmeldung direkt an die GastroSocial Ausgleichskasse weiter:
    GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
    taggelder@gastrosocial.ch
  4. Wir berechnen dann die Entschädigung und führen die Auszahlung durch.

Was, wenn ich mehrere Arbeitgebende habe?

Neues digitales EO-Anmeldeverfahren ab 2026

Im neuen EO-Portal der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) läuft alles online – einfach und übersichtlich:

  1. Sie erfassen all Ihre Arbeitgebenden direkt im EO-Portal.
  2. Die Anmeldung wird automatisch an die Ausgleichskasse des zuerst erfassten Arbeitgebers übermittelt.
  3. Diese fordert die Lohnangaben bei allen weiteren Arbeitgebenden selbstständig an.

 

Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (via Formular)

Bis zur vollständigen Umstellung bleibt das bisherige Vorgehen bestehen:

  1. Wählen Sie eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber, an den Sie Ihre EO-Anmeldung weiterleiten.
  2. Verlangen Sie von allen anderen Arbeitgebenden eine Lohnbescheinigung.
  3. Senden Sie die Original-EO-Anmeldung inklusive aller Lohnbescheinigungen an die Ausgleichskasse der gewählten Arbeitgeberin bzw. des gewählten Arbeitgebers.

Was muss ich tun, wenn die EO-Anmeldung verloren geht?

Ohne EO-Anmeldung erfolgt keine Auszahlung der Entschädigung. Falls das Anmeldeformular verloren gegangen ist, stellt die zuständige Ausgleichskasse ein Ersatzformular aus, das Sie zusammen mit dem Dienstbüchlein oder dem Ausweis über die Kaderbildung von J+S per Post an uns senden müssen:

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch

Weitere Informationen finden Sie im AHV-Merkblatt «Erwerbsausfallentschädigungen» auf Seite 8.

Auszahlung

Wie wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?

Die Erwerbsausfallentschädigung wird entweder direkt an Sie oder an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber ausbezahlt. Dies hängt davon ab, ob die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Ihnen während des Dienstes weiterhin einen Lohn ausbezahlt hat.

  • Kein Lohn während des Dienstes? Die Entschädigung wird direkt an Sie überwiesen.
  • Zulage für Betreuungskosten? Diese wird immer direkt an Sie überwiesen.

Wann wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?

Wenn Ihr Einsatz weniger als einen Monat dauert, erfolgt die Auszahlung der EO-Entschädigung in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei längeren Einsätzen nach zehn Tagen und anschliessend monatlich.

Gaston