Invalidität
Bei einer Invalidität ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise möglich, erwerbstätig zu sein. Damit Ihre Existenz dennoch abgesichert ist, richtet die Invalidenversicherung (1. Säule) eine Rente oder eine Teilrente aus und sichert so die Existenzgrundlage. Auch die Pensionskasse (2. Säule) zahlt Ihnen eine Invalidenrente aus, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Wann erhalte ich IV-Taggelder?
In der Invalidenversicherung (IV) gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Damit ist gemeint, dass mit Eingliederungsmassnahmen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll. Versicherte, die Umschulungen und Eingliederungsmassnahmen besuchen, werden von der IV mit Taggeldern unterstützt. Diese sichern den Lebensunterhalt während der Eingliederung.
Das Taggeld wird frühestens zu Beginn des Monats, der auf den 18. Geburtstag folgt, ausbezahlt. Beispiel: Wenn Sie am 5. Juni 2021 Ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten Sie frühestens am 1. Juli 2021 ein IV-Taggeld.
Wann habe ich Anspruch auf eine Invalidenrente?
1. Säule
Ein Anspruch auf eine Invalidenrente der 1. Säule besteht, wenn Sie infolge einer körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Vor einer Rentenzahlung werden alle Möglichkeiten (wie z.B. eine Umschulung) zur Eingliederung in den Berufsalltag geprüft. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn alle Optionen ausgeschöpft sind.
2. Säule
Anspruch auf Invalidenleistungen der 2. Säule von der GastroSocial Pensionskasse haben Sie,
- wenn Sie vor dem ordentlichen Rücktrittsalter im Sinn der IV zu mindestens 40% invalid sind und
- bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der GastroSocial Pensionskasse versichert waren.
Kinder
Haben Sie Kinder, die bei Ihrem Tod Anspruch auf Waisenrenten hätten? In diesem Fall besteht für die Kinder zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente (1. Säule) bzw. eine Invalidenkinderrente (2. Säule).
Wie viel steht mir im Invaliditätsfall zu?
1. Säule
Die Invalidenrente der 1. Säule wird von der Ausgleichskasse festgesetzt und ausbezahlt.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage
- der Anzahl geleisteten Beitragsjahre,
- dem durchschnittlichen Jahreseinkommen und
- allfälliger Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
2. Säule
Für die Invalidenrente aus der 2. Säule werfen Sie einen Blick in Ihren Vorsorgeausweis. Der angegebene Betrag bei der Position «Invaliditätsleistungen» gibt die maximale jährliche Invalidenrente (bei 100% Erwerbsunfähigkeit) an, für die Sie im Risikofall versichert sind. Die Rente variiert je nach Invaliditätsgrad; z.B. erhalten Sie bei Teilinvalidität weniger Leistungen. Die Höhe Ihrer Invalidenrente ist im Vorsorgeplan definiert.
Ich möchte eine Invalidenrente beantragen
- Wenn Sie Leistungen der IV beantragen möchten, melden Sie sich unverzüglich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons (Übersicht kantonale IV-Stellen). Diese prüft den Anspruch auf Invalidenleistungen.
- Kommt die IV-Stelle zum Schluss, dass eine rentenbegründende Invalidität vorliegt, übermittelt sie den Beschluss an die zuständige Ausgleichskasse (1. Säule).
- Die Ausgleichskasse informiert die zuständige Pensionskasse (2. Säule) über den Beschluss der IV-Stelle.
- Daraufhin prüft die Pensionskasse den Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse.
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