Individueller Kontoauszug AHV
Damit Sie allfällige AHV-Beitragslücken erkennen können, empfehlen wir Ihnen, alle 3 bis 4 Jahre einen kostenlosen Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK) zu bestellen und diesen zu überprüfen.
Was ist das individuelle Konto?
Die Ausgleichskasse eröffnet für jede versicherte Person ein individuelles Konto (IK). Dort werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften registriert. Diese dienen in der Summe als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente.
Online-Bestellung Individueller Kontoauszug AHV
Jede Person kann Konti bei verschiedenen Ausgleichskassen haben (z.B. durch einen Stellenwechsel).
Vorgehen – 2 Optionen
- Sie können den Auszug aus Ihrem individuellen Konto (IK-Auszug) bei den einzelnen kontoführenden AHV-Ausgleichskassen schriftlich verlangen. Im InfoRegister können Sie nachsehen, bei welchen Ausgleichskassen Sie bisher Beiträge abgerechnet haben.
- Sie können irgendeine AHV-Ausgleichskasse schriftlich beauftragen, für Sie sämtliche Kontoauszüge zu beschaffen (Gesamtauszug aus Ihren individuellen Konti bei allen Ausgleichskassen). Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Gesamtauszugs nur alle 6 Monate möglich ist.
Im nachfolgenden Bestellformular können Sie ganz zuunterst eine der beiden Optionen auswählen:
Wird der Kontoauszug auch ins Ausland verschickt?
Ja, füllen Sie dazu einfach das obige Bestellformular aus.
Datenschutz – Versand nur per Post
Aus Datenschutzgründen können wir die Kontoauszüge nur an die Privatadresse der versicherten Person zustellen. Falls Sie den Versand an eine Drittperson oder an eine c/o-Adresse wünschen, bitten wir Sie, uns die entsprechende Vollmacht unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen zu lassen.
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Lohnabrechnungskontrolle | Postfach | 5001 Aarau
lohnabrechnungskontrolle@gastrosocial.ch
Wie geht es weiter?
Nach ca. 3 Wochen wird Ihnen der Auszug aus dem individuellen Konto (IK) per Post zugestellt. Im Fall von Unstimmigkeiten bitten wir Sie, innert 30 Tagen nach der Zustellung eine Berichtigung bei derjenigen AHV-Ausgleichskasse zu verlangen, die das allfällig lückenhafte Konto führt.
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Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
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- 08.00 – 11.45 Uhr
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