Termine Rentenauszahlung

Die Renten der Ausgleichs- und Pensionskasse werden an unterschiedlichen Tagen ausbezahlt. Renten der Pensionskasse erhalten Sie am 1. Arbeitstag des Monats, jene der Ausgleichskasse am 3. Arbeitstag. Wichtig: Fällt ein Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann sich die Überweisung um einige Tage verzögern.

Nachfolgend finden Sie die genauen Rentenauszahlungstermine für die Ausgleichs- und Pensionskasse – übersichtlich nach Monaten geordnet.

Pensionskasse

Die Auszahlung der Renten der Pensionskasse – Altersrente, IV-Rente oder Hinterlassenenrente – erfolgt am 1. Arbeitstag des Monats (bis die Zahlung auf Ihrem Konto ist, können bis zu 3 Tage vergehen). Sie werden vorschüssig ausgerichtet, das heisst: Die Renten für den Monat Januar werden z.B. zu Beginn des Monats Januar überwiesen.

MonatZahlungstermin
Rente Januar 202605.01.2026
Rente Februar 202602.02.2026
Rente März 202602.03.2026
Rente April 202601.04.2026
Rente Mai 202604.05.2026
Rente Juni 202601.06.2026
Rente Juli 202601.07.2026
Rente August 202603.08.2026
Rente September 202601.09.2026
Rente Oktober 202601.10.2026
Rente November 202602.11.2026
Rente Dezember 202601.12.2026

 

Ausgleichskasse

Die Auszahlung der Renten der Ausgleichskasse – AHV-Altersrente, IV-Rente oder Hinterlassenenrente – erfolgt am 3. Arbeitstag des Monats. Sie werden vorschüssig ausgerichtet, das heisst: Die Renten für den Monat Januar werden z.B. zu Beginn des Monats Januar überwiesen.

MonatZahlungstermin
Januar 202607.01.2026
Februar 202604.02.2026
März 202604.03.2026
April 202607.04.2026
Mai 202606.05.2026
Juni 202603.06.2026
Juli 202603.07.2026
August 202605.08.2026
September 202603.09.2026
Oktober 202605.10.2026
November 202604.11.2026
Dezember 202603.12.2026

Meldepflicht bei veränderten Verhältnissen

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie uns jede Änderung der Verhältnisse melden müssen, die den Wegfall, die Herabsetzung oder die Erhöhung von Rentenleistungen zur Folge haben kann (Art. 31 ATSG). Das ist vor allem in folgenden Fällen erforderlich:

  • Adressänderung, Änderung der Zahlungsverbindung, Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, Heimeintritt
  • Todesfall einer rentenbegünstigten Person
  • Änderungen im Zivilstand (Verheiratung, Verwitwung, Scheidung), auch wenn bereits eine Meldung an eine andere Amtsstelle erfolgt ist
  • Unterbrechung oder Beendigung der Ausbildung von Kindern, für die nach dem 18. Altersjahr noch Leistungen ausgerichtet werden
  • Untersuchungshaft, Straf- und Massnahmenvollzug im In- und Ausland

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