Termine Rentenauszahlung

Die Renten der Ausgleichs- und Pensionskasse werden an unterschiedlichen Tagen ausbezahlt. Renten der Pensionskasse erhalten Sie am 1. Arbeitstag des Monats, jene der Ausgleichskasse am 3. Arbeitstag. Wichtig: Fällt ein Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann sich die Überweisung um einige Tage verzögern.

Nachfolgend finden Sie die genauen Rentenauszahlungstermine für die Ausgleichs- und Pensionskasse – übersichtlich nach Monaten geordnet.

Pensionskasse

Die Auszahlung der Renten der Pensionskasse – Altersrente, IV-Rente oder Hinterlassenenrente – erfolgt am 1. Arbeitstag des Monats (bis die Zahlung auf Ihrem Konto ist, können bis zu 3 Tage vergehen). Sie werden vorschüssig ausgerichtet, das heisst: Die Renten für den Monat Januar werden z.B. zu Beginn des Monats Januar überwiesen.

MonatZahlungstermin
Rente Januar 202503.01.2025
Rente Februar 202503.02.2025
Rente März 202503.03.2025
Rente April 202501.04.2025
Rente Mai 202502.05.2025
Rente Juni 202502.06.2025
Rente Juli 202501.07.2025
Rente August 202504.08.2025
Rente September 202501.09.2025
Rente Oktober 202501.10.2025
Rente November 202503.11.2025
Rente Dezember 202501.12.2025

 

Ausgleichskasse

Die Auszahlung der Renten der Ausgleichskasse – AHV-Altersrente, IV-Rente oder Hinterlassenenrente – erfolgt am 3. Arbeitstag des Monats. Sie werden vorschüssig ausgerichtet, das heisst: Die Renten für den Monat Januar werden z.B. zu Beginn des Monats Januar überwiesen.

MonatZahlungstermin
Januar 202507.01.2025
Februar 202505.02.2025
März 202505.03.2025
April 202503.04.2025
Mai 202506.05.2025
Juni 202504.06.2025
Juli 202503.07.2025
August 202506.08.2025
September 202503.09.2025
Oktober 202503.10.2025
November 202505.11.2025
Dezember 202503.12.2025

Meldepflicht bei veränderten Verhältnissen

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie uns jede Änderung der Verhältnisse melden müssen, die den Wegfall, die Herabsetzung oder die Erhöhung von Rentenleistungen zur Folge haben kann (Art. 31 ATSG). Das ist vor allem in folgenden Fällen erforderlich:

  • Adressänderung, Änderung der Zahlungsverbindung, Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, Heimeintritt
  • Todesfall einer rentenbegünstigten Person
  • Änderungen im Zivilstand (Verheiratung, Verwitwung, Scheidung), auch wenn bereits eine Meldung an eine andere Amtsstelle erfolgt ist
  • Unterbrechung oder Beendigung der Ausbildung von Kindern, für die nach dem 18. Altersjahr noch Leistungen ausgerichtet werden
  • Untersuchungshaft, Straf- und Massnahmenvollzug im In- und Ausland

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