UVG – Unfallversicherung
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden gegen die finanziellen Folgen von Unfällen. Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung müssen Arbeitnehmende gegen Berufsunfälle versichert werden – bei einer Anstellung von mehr als 8 Stunden pro Woche zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle.
Welche Leistungen sind versichert?
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG)
- übernimmt die Heilungskosten wie Arztbesuche, Medikamente oder Spitalaufenthalte.
- zahlt ab dem 3. Tag nach dem Unfall ein Taggeld von 80% des versicherten Lohns (maximal CHF 148‘200.–) aus.
- zahlt im Fall einer definitiven Invalidität eine Invalidenrente aus.
- richtet im Todesfall Hinterbliebenenleistungen aus.
Wann lohnt sich eine Unfallzusatzversicherung (UVGZ)?
Mit der Unfallzusatzversicherung können Sie die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung ergänzen:
- Absicherung des Lohns bereits ab dem 1. Tag
- Versicherung von höheren Löhnen
Von welchen Vorteilen profitiere ich?
- vorteilhafte Konditionen dank Kollektivversicherung
- Risikodeckung gemäss Gesetz und L-GAV
- administrative Vereinfachung
- Beratung aus einer Hand
Kombinierte Prämienabrechnung
Der Rahmenvertrag für Krankentaggeld- sowie Unfallversicherung bietet eine erleichterte Abrechnung: Betriebe, die bei der Ausgleichskasse von GastroSocial angeschlossen sind, können die Prämienabrechnungen mit der AHV-Abrechnung kombinieren.
Wer bezahlt die Prämien?
- Die Prämie für die Berufsunfallversicherung müssen die Arbeitgebenden bezahlen.
- Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung kann den Arbeitnehmenden vom Lohn abgezogen werden.
- Die Prämie für die Unfallzusatzversicherung geht zulasten des Arbeitgebers.
Antrag (online)
Auf der Plattform GastroVersicherungen können Sie Ihre voraussichtliche Prämie für eine Unfallversicherung bei der SWICA berechnen und eine Offerte konfigurieren. Den Antrag für eine Unfallversicherung können Sie danach gleich online einreichen.
Antrag (via Formular)
Senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular an die entsprechende SWICA-Regionaldirektion oder kontaktieren Sie den SWICA-Berater in Ihrer Nähe.
Formular zum Ausfüllen
Gut zu wissen: Wann sollen Mitarbeitende Unfälle bei ihrer Krankenkasse einschliessen?
Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden schriftlich darauf hin, den Unfall bei der Krankenkasse einzuschliessen, wenn:
- das Anstellungsverhältnis weniger als 8 Stunden pro Woche beträgt.
- der Arbeitsvertrag aufgelöst wird.
Der Unfallversicherungsschutz erlischt am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es besteht dann die Möglichkeit, eine Abredeversicherung bei der SWICA abzuschliessen.