Lohnabzugsrechner

Mit unserem Lohnabzugsrechner können Sie den monatlichen BVG-Lohnabzug von Ihnen und Ihren Mitarbeitenden unkompliziert und auf den Franken genau berechnen. Das hilft Ihnen beim Ausfüllen der Lohnmeldung für die Pensionskasse.

Datenschutzhinweis

Die von Ihnen eingegebenen Daten verwendet GastroSocial lediglich für die Verarbeitung zur Ermittlung der monatlichen Lohnabzüge für die Pensionskassenbeiträge (BVG-Abzug). Für Einzelheiten lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Für die Berechnung des monatlichen BVG-Lohnabzugs geben Sie bitte den monatlichen (!) AHV-Bruttomonatslohn ein. Wenn Sie den Lohn ohne den Anteil des 13. Monatslohns eingeben, wird dieser bei der Berechnung nicht berücksichtigt – und umgekehrt.

Häufige Fragen

Wie wird der BVG-Lohnabzug bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit berechnet?

Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden können Sie den Lohnabzugsrechner nicht für die Berechnung des Lohnabzugs verwenden, weil der Koordinationsabzug in solchen Fällen prozentual berechnet werden muss.

Wie wird der BVG-Lohnabzug bei einem untermonatigen Austritt berechnet?

Die Berechnung hängt von Ihrem Vorsorgeplan ab. In den meisten Fällen bleibt der BVG-Lohnabzug unverändert, unabhängig davon, ob der Austritt zum Beispiel am 15. oder am 28. des Monats erfolgt.

Lohnabzugstabellen

Von den Tabellen können Sie die Lohnabzüge (Beiträge) für die Pensionskasse ablesen. Wählen Sie die Lohnabzugstabelle gemäss der Vorsorgelösung, die Sie für sich und/oder Ihren Betrieb angemeldet haben:

Gaston