Lohnmeldung AHV

Damit wir Ihre AHV-Beiträge abrechnen können, benötigen wir einmal pro Jahr die AHV-Lohnmeldung. Darin geben Sie die effektiven Bruttolöhne Ihrer Mitarbeitenden an.

Bis wann muss ich die AHV-Lohnmeldung einreichen?

Die Unterlagen zur AHV-Lohnmeldung verschicken wir jedes Jahr im Dezember. Füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie uns diese per Post, per E-Mail oder übermitteln Sie die Daten bequem online.

Die Lohnmeldung muss in der angegebenen Frist bei uns eintreffen:

  • bis spätestens 30. Januar
  • bei Betriebsaufgabe innert 30 Tagen

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Beiträge | Postfach | 5001 Aarau
beitraegeak@gastrosocial.ch

Was passiert, wenn ich die AHV-Lohnmeldung nicht pünktlich einreiche?

Falls Sie die Unterlagen nicht in der vorgegebenen Frist einreichen, sind wir per Gesetz verpflichtet, auf Nachzahlungen Verzugszinsen zu erheben und ein kostenpflichtiges Mahnverfahren auszulösen.

Wieso sind korrekte Angaben so wichtig?

Genaue und richtige Angaben sind wichtig, weil die angegebenen Lohnbestandteile auf das individuelle Konto (IK) der Mitarbeitenden gebucht werden. Deshalb können ungenügende oder fehlerhafte Angaben schlimmstenfalls zu einer Rentenkürzung bei Ihren Mitarbeitenden führen.

Unvollständige Lohnmeldungen dürfen wir per Gesetz nicht akzeptieren: Wenn Sie uns auch nach mehreren Ermahnungen nicht alle notwendigen Angaben zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mitteilen, müssen wir gemäss Gesetz eine Ordnungsbusse aussprechen.

Wie melde ich Korrekturen und Nachträge?

Allfällige Korrekturen und Nachträge können Sie uns per Post, per E-Mail oder via das Kundenportal connect melden.

Löhne melden

Wie fülle ich die Lohnmeldung korrekt aus?

Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Fälle bei der Lohnmeldung in der Gastronomie und Hotellerie. Dabei erklären wir, auf was Sie speziell achten sollten.

Löhne via Lohnbescheinigung melden

Falls Sie nicht mit einem Lohnprogramm arbeiten, melden Sie uns die verschiedenen Lohnbestandteile pro Mitarbeitenden mit der Lohnbescheinigung. So können Sie die Löhne Ihrer Mitarbeitenden mit wenig Aufwand deklarieren.

Löhne via Lohnheft melden

Ideal für Kleinbetriebe

Die schnelle Lohnerfassung für Betriebe bis 5 Mitarbeitende.

Füllen Sie das Lohnheft im PDF-Format einfach online aus, speichern Sie die Datei ab und senden Sie diese per E-Mail an die GastroSocial Ausgleichskasse: beitraegeak@gastrosocial.ch

Wichtiger Hinweis

Es ist ausreichend, wenn Sie uns anstelle der ausgefüllten Lohnblätter nur die ausgefüllte Lohnbescheinigung (Seite 7 im Lohnheft) retournieren. So können Sie die Löhne Ihrer Mitarbeitenden mit weniger Aufwand deklarieren.

Sie möchten Papier und Zeit sparen?

Weiteres Vorgehen

Die AHV-Lohnmeldung, die Sie eingereicht haben, bildet die Basis für die Berechnung der definitiven AHV-Beiträge.

Die AHV-Beiträge verbuchen wir dann bei jedem Mitarbeitenden auf dem individuellen Konto (IK). Auf diesem werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften einer Person registriert. Das individuelle Konto dient als Grundlage für die Rentenberechnung.

Veränderungen der Lohnsumme melden

Ihre Betriebsverhältnisse haben sich wesentlich geändert (10% oder mehr) und Sie möchten die AHV-Akontobeiträge anpassen lassen?