Lohnmeldung AHV

Damit wir Ihre AHV-Beiträge abrechnen können, benötigen wir einmal pro Jahr die AHV-Lohnmeldung. Darin geben Sie die effektiven Bruttolöhne Ihrer Mitarbeitenden an. Sparen Sie Zeit und Papier und übermitteln Sie die AHV-Lohnmeldung ganz einfach online via unser Kundenportal connect oder via Swissdec-Schnittstelle. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei jeder Option achten müssen und wie Sie den Prozess optimal gestalten. Erhalten Sie zudem alle wichtigen Informationen zu Fristen, Korrekturen und Nachträgen.

Lohnmeldung einfach online übermitteln

via Kundenportal connect (für Betriebe mit connect-Zugang)

Sobald die Einreichung der Lohnmeldung ansteht, finden Sie in Ihrem persönlichen connect-Zugang eine entsprechende Aufgabe zur Einreichung der Lohnmeldung. Mittels Doppelklick auf die ausstehende Aufgabe «Lohnmeldung» öffnet sich das Eingabefenster.

Weiterführende Informationen zur Eingabe der einzelnen Felder finden Sie in der folgenden Anleitung:

Anleitung für die Lohnmeldung

 

via Einmallogin (für Betriebe ohne connect-Zugang)

Falls Sie noch keinen Zugang zum Online-Kundenportal connect haben, haben wir Ihnen in unserem Schreiben zur Einreichung der Lohnmeldung einen persönlichen Zugangscode geschickt, um die Lohnmeldung elektronisch einzureichen. Im Anschluss öffnet sich die Eingabemaske zur Übermittlung der Lohnmeldung.

 

Weiterführende Informationen zur Eingabe der einzelnen Felder finden Sie in der folgenden Anleitung:

Anleitung für die Lohnmeldung via Einmallogin

 

Häufige Fragen zum connect-Einmallogin

1. Ich finde den Code für das connect-Einmallogin nicht mehr – was muss ich jetzt tun?
Der Code für das connect-Einmallogin ist in unserem Lohnmeldeschreiben enthalten, das wir jeweils im Dezember oder nach einer Betriebsaufgabe an Sie versenden. Falls Sie das Schreiben verloren haben, können Sie sich direkt an unser Team Beiträge (beitraegeak@gastrosocial.ch) wenden. Die zuständigen Fachspezialistinnen und Fachspezialisten werden Ihnen gerne eine Kopie des Schreibens zustellen.
 

2. Wie muss ich vorgehen, wenn ich nach der Lohndaten-Übermittlung via connect-Einmallogin eine Korrektur machen möchte?
Die AHV-Lohnmeldung können Sie nur einmal über das connect-Einmallogin einreichen. Nachträgliche Korrekturen sind uns schriftlich per E-Mail oder Post mitzuteilen. Anschliessend erhalten Sie eine Nachtragsabrechnung mit den vorgenommenen Korrekturen.

3. Hat der Code für das connect-Einmallogin ein Ablaufdatum?
Nein, der Code ist unbegrenzt gültig und kann jederzeit verwendet werden. Die Lohnmeldung ist allerdings spätestens bis zum 30. Januar bei der GastroSocial Ausgleichskasse einzureichen.

via Schnittstelle Swissdec

Übermitteln Sie Lohndaten sicher und effizient direkt aus Ihrer Lohnbuchhaltung. Sofern Ihr Lohnprogramm Swissdec-zertifiziert ist, können Sie die AHV-Lohnmeldung als elektronische Lohnmeldung (ELM = einheitliches Lohnmeldeverfahren) via Swissdec an die GastroSocial Ausgleichskasse übermitteln. Die Lohndaten werden dabei in verschlüsselter Form übertragen. Falls Sie noch nicht über ein Versicherungsprofil der SWICA verfügen, können Sie dieses hier bestellen.

Wir sagen Ihnen, welche Vorarbeiten notwendig sind, damit die Übermittlung korrekt durchgeführt werden kann.

Übermitteln Sie immer das Gesamtpaket!

Es ist wichtig, dass Sie immer das Gesamtpaket, welches Sie bei GastroSocial und unserer Partnerin SWICA versichert haben, übermitteln.

Notwendige Vorarbeiten

Datenempfänger auswählen

Damit wir die von Ihnen übermittelten Lohndaten auch erhalten, müssen Sie GastroSocial als Lohndatenempfänger auswählen bzw. definieren.

Vorgehen für Ausgleichskasse (AHV/ALV) und Familienzulagen

Schritt 1GastroSocial als Lohndatenempfänger definieren:
Eingabe Versicherernummer von GastroSocial: 046.000
Schritt 2Eingabe Ihrer Kundennummer, damit wir Ihre übermittelten Daten richtig zuordnen können.
Die Kundennummer entspricht Ihrer Abrechnungsnummer ohne Kantonskennzeichen.
Beispiel: 000.0000.00

Vorgehen, wenn zusätzlich bei SWICA versichert (KTG/UVG/UVGZ)

Schritt 1GastroSocial als Lohndatenempfänger definieren:
Eingabe Versicherernummer von GastroSocial: 046.000 (gelb markiert im Screenshot weiter unten)
Schritt 2Eingabe Ihrer Kundennummer, damit wir Ihre übermittelten Daten richtig zuordnen können.
Die Kundennummer entspricht Ihrer Abrechnungsnummer ohne Kantonskennzeichen.
Beispiel: 000.0000.00 (gelb markiert im Screenshot weiter unten)
Schritt 3Eingabe Ihrer Vertragsnummer. Diese ist im Versicherungsprofil der jeweiligen Versicherung (z.B. UVG)
angegeben.
Format: 0000.0000 (gelb markiert im Screenshot weiter unten)
Schritt 4Lohnarten richtig codieren (grün markiert im Screenshot weiter unten)

Allgemeine Informationen

Bis wann muss ich die AHV-Lohnmeldung einreichen?

Die Unterlagen zur AHV-Lohnmeldung verschicken wir jedes Jahr im Dezember. Füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie uns diese per Post, per E-Mail oder übermitteln Sie die Daten bequem online.

Die Lohnmeldung muss in der angegebenen Frist bei uns eintreffen:

  • bis spätestens 30. Januar
  • bei Betriebsaufgabe innert 30 Tagen

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Beiträge | Postfach | 5001 Aarau
beitraegeak@gastrosocial.ch

Was passiert, wenn ich die AHV-Lohnmeldung nicht pünktlich einreiche?

Falls Sie die Unterlagen nicht in der vorgegebenen Frist einreichen, sind wir per Gesetz verpflichtet, auf Nachzahlungen Verzugszinsen zu erheben und ein kostenpflichtiges Mahnverfahren auszulösen.

Wieso sind korrekte Angaben so wichtig?

Genaue und richtige Angaben sind wichtig, weil die angegebenen Lohnbestandteile auf das individuelle Konto (IK) der Mitarbeitenden gebucht werden. Deshalb können ungenügende oder fehlerhafte Angaben schlimmstenfalls zu einer Rentenkürzung bei Ihren Mitarbeitenden führen.

Unvollständige Lohnmeldungen dürfen wir per Gesetz nicht akzeptieren: Wenn Sie uns auch nach mehreren Ermahnungen nicht alle notwendigen Angaben zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mitteilen, müssen wir gemäss Gesetz eine Ordnungsbusse aussprechen.

Wie melde ich Korrekturen und Nachträge?

Allfällige Korrekturen und Nachträge können Sie uns per Post, per E-Mail oder via das Kundenportal connect melden.

Weiteres Vorgehen

Die AHV-Lohnmeldung, die Sie eingereicht haben, bildet die Basis für die Berechnung der definitiven AHV-Beiträge.

Die AHV-Beiträge verbuchen wir dann bei jedem Mitarbeitenden auf dem individuellen Konto (IK). Auf diesem werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften einer Person registriert. Das individuelle Konto dient als Grundlage für die Rentenberechnung.

Veränderungen der Lohnsumme melden

Ihre Betriebsverhältnisse haben sich wesentlich geändert (10% oder mehr) und Sie möchten die AHV-Akontobeiträge anpassen lassen?

Gaston