Diensteinsätze wie Militär, Zivilschutz, Zivildienst oder «Jugend + Sport» werden über die EO (Erwerbersatzordnung) geregelt. Ihre Mitarbeitenden erhalten während des Dienstes eine Entschädigung für den Erwerbsausfall.
Wann Besteht Anspruch
Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen und Dienst leisten oder gewisse Kurse besuchen, erhalten eine Erwerbsausfallentschädigung. Diese gilt als Ersatzeinkommen.
Die Entschädigung wird ausbezahlt bei:
- Militärdienst bzw. Dienst in der Schweizer Armee (inkl. militärischer Frauendienst, Rotkreuzdienst und Hilfsdienste)
- Zivildienst
- Zivilschutzdienst
- eidgenössischen und kantonalen Kaderbildungskursen von J+S (Jugend und Sport)
- Jungschützenleiterkursen
Anmeldung
Neues digitales EO-Anmeldeverfahren ab 2026
Ab 2026 wird die Anmeldung für EO-Taggelder schrittweise digitalisiert.
- Start Februar 2026: «Jugend und Sport»
- Danach: Zivilschutz und Zivildienst
- Voraussichtlich ab 2027: Armee
Die Anmeldung für Jungschützenleiterkurse bleibt weiterhin papierbasiert.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber?
- Die dienstleistende Person erhält eine Nachricht, dass eine EO-Anmeldung bereitsteht.
- Sie prüft die Angaben im EO-Portal, ergänzt bei Bedarf Informationen (z.B. zum Arbeitgeber) und bestätigt die Anmeldung.
- Die zuständige Ausgleichskasse wird automatisch ermittelt.
- Die Ausgleichskasse holt beim Arbeitgeber die Angaben zum Berechnen des Verdinestausfalls ein. Es gibt dafür die folgenden 3 Möglichkeiten:
- connect-Portal: Der Arbeitgeber erhält in connect eine Mitteilung. Er erfasst die Arbeitgeber-Angaben direkt in connect.
- ERP-System Direktanbindung (Webservice): Der Arbeitgeber erhält via Webservice eine Systemmeldung. Die Arbeitgeber-Angaben werden direkt im ERP-System des Arbeitgebers aufbereitet. Dieses übermittelt die Daten an die Ausgleichskasse. Diese Systemanbindung wird auch weiterhin unterstützt oder in ein Nachfolgeprodukt eingebunden. So profitieren Arbeitgebende auch weiterhin von diesem effizienten Datenaustausch. Bitte beachten Sie hierzu den untenstehenden Hinweis!
- Online via EO-Portal: Der Arbeitgeber erhält einen Brief mit einem Link zu einem Portal. Dort ergänzt und übermittelt er die Arbeitgeber-Angaben. Er kann den Brief auch ausfüllen und per Post an die Ausgleichskasse zurückschicken.
Die Ausgleichskasse berechnet die Entschädigung und veranlasst die Auszahlung.
Hinweis
Ab Juli 2026 ermöglicht EO-Swissdec die direkte Übermittlung von Lohndaten und Leistungsabrechnungen zwischen Ihrem Lohnprogramm und der Ausgleichskasse – einfach, schnell und automatisiert.
Am besten fragen Sie jetzt bei Ihrem Lohnprogrammanbieter nach, wann EO-Swissdec unterstützt wird, um ab Juli 2026 optimal profitieren zu können.
Wichtig: UID-Nummer bereitstellen
Bitte geben Sie Ihren Mitarbeitenden immer Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) an. Diese Nummer ist notwendig, damit die digitale Anmeldung der richtigen Ausgleichskasse zugeordnet werden kann.
Übergangsphase
Während der ersten Jahreshälfte 2026 werden voraussichtlich nur wenige EO-Anmeldungen digital verarbeitet. Papiermeldungen aus Organisationen, die noch nicht umgestellt sind, bleiben weiterhin gültig und werden wie bisher bearbeitet.
Weitere Informationen
Mehr Details finden Sie in unserem Leitfaden 2026 sowie unter Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 | Leistungen der EO-MSE-EAE-BUE-AdopE | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV oder erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.
Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (online)
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber können Sie die Anmeldung für die Erwerbsausfallentschädigung weiterhin einfach und kostenlos über unser Kundenportal connect online einreichen.
Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (via Formular)
Die Anmeldung für die Erwerbsausfallentschädigung (EO) erfolgt rückwirkend – Mitarbeitende können deshalb nicht vor dem Dienstantritt angemeldet werden.
Solange das digitale Verfahren noch nicht flächendeckend gilt, bleibt das bisherige Vorgehen bestehen.
Bitte beachten Sie für die Anmeldung folgendes Vorgehen:
- Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält für jeden Dienst eine Meldekarte (EO-Anmeldung) über die geleisteten Diensttage, füllt die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen aus und leitet das Anmeldeformular an Sie weiter.
- Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber bescheinigen Sie auf dem Formular den vordienstlichen Lohn und leiten es zeitnah an uns weiter, damit die Auszahlung der EO-Entschädigung möglichst rasch erfolgen kann:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
Bitte beachten Sie, dass ohne Meldekarte keine Entschädigung ausbezahlt wird.
Was ist zu tun, wenn die Meldekarte (EO-Anmeldung) verloren geht?
Ohne EO-Anmeldung erfolgt keine Auszahlung der Entschädigung. Falls das Anmeldeformular verloren gegangen ist, stellt die zuständige Ausgleichskasse ein Ersatzformular aus, das Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter zusammen mit dem Dienstbüchlein oder dem Ausweis über die Kaderbildung von J+S per Post an uns senden muss:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
Auszahlung
Wie wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?
Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter während des Dienstes weiterhin den Lohn auszahlen, wird die Entschädigung (inkl. Arbeitgeberanteil an AHV/IV/EO-Beiträgen) Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.
Zahlen Sie keinen Lohn aus, wird die Erwerbsausfallentschädigung direkt an Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter überwiesen.
Wann wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?
Dauert ein Einsatz weniger als einen Monat, erfolgt die Auszahlung der EO-Entschädigung in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei längeren Einsätzen nach zehn Tagen und anschliessend monatlich.
Welche Abzüge gelten für die Erwerbsausfallentschädigung?
Weil die Erwerbsausfallentschädigung als Ersatzeinkommen gilt, werden darauf AHV/IV/EO-Beiträge (bei Arbeitnehmenden zusätzlich ALV-Beiträge) abgezogen.
Deshalb wichtig: Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter während des Dienstes weiterhin den Lohn auszahlen und die EO-Entschädigung folglich auf Ihr Beitragskonto gutgeschrieben wird, tragen Sie in der AHV-Lohnmeldung bitte stets den vollständig ausbezahlten Lohn ein.
Infos für Selbstständigerwerbende
Wie melden Selbstständigerwerbende die Erwerbsausfallentschädigung an?
Neues digitales EO-Anmeldeverfahren:
- Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine EO-Anmeldung für Sie bereitsteht.
- Sie prüfen die Angaben im EO-Portal, ergänzen bei Bedarf Informationen und bestätigen die Anmeldung digital.
- Die EO-Anmeldung wird automatisch an die Ausgleichskasse übermittelt, bei der Sie als selbstständigerwerbende Person angeschlossen sind.
- Ihre Ausgleichskasse berechnet die Entschädigung und veranlasst die Auszahlung.
Übergangsphase
Während der ersten Jahreshälfte 2026 werden voraussichtlich nur wenige EO-Anmeldungen digital verarbeitet. Papiermeldungen aus Organisationen, die noch nicht umgestellt sind, bleiben weiterhin gültig und werden wie bisher bearbeitet.
Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (online):
Als selbstständigerwerbende Person können Sie Ihre EO-Anmeldung weiterhin einfach und kostenlos online über unser Kundenportal connect einreichen.
Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (via Formular):
- Sie erhalten vom Rechnungsführer der Armee, des Zivilschutzes oder Zivildienstes für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Diensttage.
- Ergänzen Sie darauf alle Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen.
- Reichen Sie die Meldekarte (EO-Anmeldung) direkt bei uns ein:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch - Wir berechnen dann die Entschädigung und führen die Auszahlung durch.
Bitte beachten Sie, dass ohne Meldekarte keine Entschädigung ausbezahlt wird.
Was, wenn ich gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt bin?
Neues digitales Verfahren ab 2026
Im neuen EO-Portal erfassen Sie künftig alle relevanten Daten einfach online – sowohl zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit als auch zu Ihren Anstellungen.
So funktioniert es:
- Sie erfassen im EO-Portal Ihre Angaben zur selbstständigen Erwerbstätigkeit.
- Zusätzlich geben Sie all Ihre Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber an.
- Ihre Anmeldung wird automatisch an die Ausgleichskasse übermittelt, bei der Sie als selbstständigerwerbende Person angeschlossen sind.
- Diese fordert die Lohnangaben direkt bei all Ihren Arbeitgebern an und berechnet anschliessend Ihre EO-Entschädigung.
Bisheriges und weiterhin gültiges EO-Anmeldeverfahren (via Formular):
- Sie erhalten für Ihren Dienst eine Meldekarte (EO-Anmeldung).
- Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
- Fordern Sie bei all Ihren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern eine Lohnbescheinigung an.
- Senden Sie die vollständige Anmeldung mit allen Beilagen an:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch - GastroSocial prüft Ihre Unterlagen, berechnet die Entschädigung und zahlt diese aus.
Weitere Themen der EO
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
- Telefon
- +41 62 837 71 71
- taggelder@gastrosocial.ch
- Montag – Freitag
- 08.00 – 11.45 Uhr
- 13.30 – 16.30 Uhr