Militär
Diensteinsätze wie Militär, Zivilschutz oder Zivildienst werden über die EO (Erwerbersatzordnung) geregelt. Wenn Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter im Militär war, bitten wir Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, uns die vollständig ausgefüllte Meldekarte (EO-Anmeldung) weiterzuleiten.
Anmeldung
Wann besteht Anspruch?
Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen und Dienst leisten oder gewisse Kurse besuchen, erhalten eine Erwerbsausfallentschädigung. Diese gilt als Ersatzeinkommen.
Die Entschädigung wird ausbezahlt bei:
- Militärdienst bzw. Dienst in der Schweizer Armee (inkl. militärischer Frauendienst, Rotkreuzdienst und Hilfsdienste)
- Zivildienst
- Zivilschutzdienst
- eidgenössischen und kantonalen Kaderbildungskursen von J+S (Jugend und Sport)
- Jungschützenleiterkursen
Wie melden Sie die Erwerbsausfallentschädigung an (online)?
Als Arbeitgeber/in können Sie die Anmeldung für die Erwerbsausfallentschädigung ganz einfach online via unser Kundenportal connect einreichen. Das Angebot ist kostenlos.
Wie melden Sie die Erwerbsausfallentschädigung an (via Formular)?
Die Anmeldung für die Erwerbsausfallentschädigung (EO) erfolgt rückwirkend – Mitarbeitende können deshalb nicht vor dem Dienstantritt angemeldet werden.
Bitte beachten Sie für die Anmeldung folgendes Vorgehen:
- Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält für jeden Dienst eine Meldekarte (EO-Anmeldung) über die geleisteten Diensttage, füllt die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen aus und leitet das Anmeldeformular an Sie weiter.
- Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber bescheinigen Sie auf dem Formular den vordienstlichen Lohn und leiten es zeitnah an uns weiter, damit die Auszahlung der EO-Entschädigung möglichst rasch erfolgen kann:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
Was ist zu tun, wenn die Meldekarte (EO-Anmeldung) verloren geht?
Ohne EO-Anmeldung erfolgt keine Auszahlung der Entschädigung. Falls das Anmeldeformular verloren gegangen ist, stellt die zuständige Ausgleichskasse ein Ersatzformular aus, das Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter zusammen mit dem Dienstbüchlein oder dem Ausweis über die Kaderbildung von J+S per Post an uns senden muss:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
Auszahlung
Wie wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?
Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter während des Dienstes weiterhin den Lohn auszahlen, wird die Entschädigung (inkl. Arbeitgeberanteil an AHV/IV/EO-Beiträgen) Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben.
Zahlen Sie keinen Lohn aus, wird die Erwerbsausfallentschädigung direkt an Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter überwiesen.
Wann wird die Erwerbsausfallentschädigung ausbezahlt?
Dauert ein Einsatz weniger als einen Monat, erfolgt die Auszahlung der EO-Entschädigung in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei längeren Einsätzen nach zehn Tagen und anschliessend monatlich.
Welche Abzüge gelten für die Erwerbsausfallentschädigung?
Weil die Erwerbsausfallentschädigung als Ersatzeinkommen gilt, werden darauf AHV/IV/EO-Beiträge (bei Arbeitnehmenden zusätzlich ALV-Beiträge) abgezogen.
Deshalb wichtig: Wenn Sie Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter während des Dienstes weiterhin den Lohn auszahlen und die EO-Entschädigung folglich auf Ihr Beitragskonto gutgeschrieben wird, tragen Sie in der AHV-Lohnmeldung bitte stets den vollständig ausbezahlten Lohn ein.
Infos für Selbstständigerwerbende
Wie melden Selbstständigerwerbende die Erwerbsausfallentschädigung an?
- Sie erhalten vom Rechnungsführer der Armee, des Zivilschutzes oder Zivildienstes für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Diensttage.
- Ergänzen Sie darauf alle Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen.
- Reichen Sie die Meldekarte (EO-Anmeldung) direkt bei uns ein:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch - Wir berechnen dann die Entschädigung und führen die Auszahlung durch.
Bitte beachten Sie, dass ohne Meldekarte keine Entschädigung ausbezahlt wird.
Was, wenn ich gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt bin?
Wenn Sie gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt sind und eine Erwerbsausfallentschädigung beantragen möchten, können Sie die Meldekarte (EO-Anmeldung) direkt bei der GastroSocial Ausgleichskasse einreichen.
Verlangen Sie von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem eine Lohnbescheinigung; diese ist der Anmeldung beizulegen.
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
taggelder@gastrosocial.ch
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Beratung & Support
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