Eintritt Mitarbeitende
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie neue Mitarbeitende sowohl der Ausgleichs- als auch der Pensionskasse melden.
Eintritt melden (Ausgleichskasse)
Frist
Bei der Ausgleichskasse müssen Arbeitgebende neue Mitarbeitende spätestens mit der AHV-Lohnmeldung zu Beginn des Folgejahres anmelden. Hier empfehlen wir Ihnen jedoch, die Meldung innert 30 Tagen nach Stellenantritt vorzunehmen.
Online-Meldung – spart Zeit
Die Meldung des Eintritts können Sie einfach online via unser Kundenportal PartnerWeb-connect tätigen. Die zeitnahe Anmeldung der Mitarbeitenden erleichtert die administrativen Abläufe und verringert Rückfragen. Das Angebot ist kostenlos.
Neben PartnerWeb-connect stehen Ihnen unser Lohnprogramm miruSocial und die Schnittstellen mirusConnect zur Verfügung, mit denen Sie Meldungen wie einen Eintritt rasch erledigen können.
Alternativ füllen Sie das Formular aus und senden es per E-Mail oder Post an:
GastroSocial Ausgleichskasse | Team Lohnabrechnungskontrolle | Postfach | 5001 Aarau
lohnabrechnungskontrolle@gastrosocial.ch
Eintritt melden (Pensionskasse)
Tragen Sie Name, AHV-Nr. und Bruttolohn von neuen Arbeitnehmenden bei der nächsten BVG-Lohnmeldung auf der Lohnliste der Pensionskasse ein (zusätzlich zu den bisherigen Arbeitnehmenden).
Unterlagen für neue Arbeitnehmende
Bitte händigen Sie neuen Mitarbeitenden, die vorher noch nicht bei der GastroSocial Pensionskasse versichert waren, folgendes Formular aus:
In der Broschüre «Meine Pensionskasse» sind zudem die wichtigsten Informationen zur GastroSocial Pensionskasse enthalten:
Das könnte Sie auch interessieren
Beratung & Support
Wir beraten Sie gerne und sind bei Fragen für Sie da.
- Telefon
- +41 62 837 71 71
- info@gastrosocial.ch
- Montag – Freitag
- 08.00 – 11.45 Uhr
- 13.30 – 16.30 Uhr