Betreuungsentschädigung

Ihre Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen. Wir fassen zusammen, was Sie als Arbeitgeber/in oder selbstständigerwerbende Person zur Anmeldung und Auszahlung wissen müssen.

Anmeldung

Wann besteht Anspruch auf Betreuungsentschädigung?

Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter kann einen Anspruch auf Betreuungsentschädigung haben, wenn sie/er

Wie kann der Betreuungsurlaub bezogen werden?

Der Betreuungsurlaub für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes kann flexibel gestaltet werden:

Bezugsarten:

  • am Stück (z. B. 14 Wochen durchgehend)
  • wochenweise
  • verteilt auf einzelne Tage
  • Hinweis: Arbeitgebende dürfen im Gegenzug keine Ferienkürzung vornehmen.

Aufteilung zwischen den Eltern:

  • Eltern können den Betreuungsurlaub frei unter sich aufteilen.
  • Eine bereits vereinbarte Aufteilung kann später noch angepasst werden.
  • Wird keine Einigung erzielt, erhält jeder Elternteil 49 Taggelder.

Wie melden Sie die Betreuungsentschädigung an (online)?

Als Arbeitgeber/in können Sie die Anmeldung für die Betreuungsentschädigung ganz einfach online via unser Kundenportal connect einreichen. Das Angebot ist kostenlos.

Wie melden Sie die Betreuungsentschädigung an (via Formular)?

Falls Sie als Arbeitgeber/in noch nicht online unterwegs sind, können Sie die Anmeldung für die Betreuungssentschädigung auch via Formular beantragen. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:

  1. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer füllt das Anmeldeformular aus und fügt alle erforderlichen Beilagen bei.  
  2. Anschliessend muss das Formular zur Vervollständigung an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
  3. Bei Punkt 8 wird gemeinsam festgelegt, wie die Betreuungsentschädigung ausbezahlt werden soll. Beide Parteien unterschreiben das Formular.
  4. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sendet danach das Anmeldeformular inklusive aller notwendigen Beilagen an:
    GastroSocial Ausgleichskasse | Team Taggelder | Postfach | 5001 Aarau
    taggelder@gastrosocial.ch


Anmeldeformular Betreuungsentschädigung
 

Monatliche Meldung und Neuanmeldung:

Arbeitgebende stehen in der Pflicht, per Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage sowie den Lohn, den sie während des Entschädigungsanspruchs ausgerichtet haben, zu melden.

Zudem muss die Betreuungsentschädigung für jeden Monat neu beantragt werden. Hierfür kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das untenstehende Formular verwenden:

Auszahlung

Welche Abzüge gelten für die Betreuungsentschädigung?

Die Betreuungsentschädigung ist ein beitragspflichtiger Lohnersatz. Folglich werden von diesem Betrag alle üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, mit Ausnahme der Beiträge zur Unfallversicherung.

Wie wird die Betreuungsentschädigung ausbezahlt?

Die Betreuungsentschädigung wird entweder direkt über den Arbeitgeber oder die GastroSocial Ausgleichskasse ausbezahlt.

Direktzahlung an die antragstellende Person:

Bei einer Direktauszahlung an die antragstellende Person zieht die Ausgleichskasse die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge sowie gegebenenfalls die Quellensteuer ab. Die Beiträge zur beruflichen Vorsorge (BVG) und andere Versicherungen, wie z.B. die Krankentaggeldversicherung, sind jedoch Sache des Arbeitgebers.

Auszahlung an den Arbeitgeber:

Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis empfehlen wir, die Auszahlung der Betreuungsentschädigung über den Arbeitgeber abzuwickeln. So wird sichergestellt, dass alle Beiträge korrekt verbucht werden.

Infos für Selbstständigerwerbende

Selbstständigerwerbende müssen dieselben Voraussetzungen wie Arbeitnehmende erfüllen, um eine Betreuungsentschädigung zu erhalten.

Wie melden Selbstständigerwerbende die Betreuungsentschädigung an?

Wenn Sie selbstständigerwerbend sind und Betreuungsentschädigung beantragen möchten, füllen Sie das Anmeldeformular aus. Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit allen geforderten Unterlagen direkt an die Ausgleichskasse, die für Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit zuständig ist.

Monatliche Meldung und Neuanmeldung:

Bitte melden Sie jeweils per Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage.

Zudem muss die Betreuungsentschädigung für jeden Monat neu beantragt werden. Hierfür können Sie das untenstehende Formular verwenden:

Was, wenn ich gleichzeitig selbstständigerwerbend und angestellt bin?

Wenn Sie sowohl selbstständigerwerbend als auch in einem Anstellungsverhältnis sind, ist grundsätzlich diejenige Ausgleichskasse für die Abwicklung der Betreuungsentschädigung zuständig, bei welcher Sie die AHV-Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.