Austritt Mitarbeitende

Melden Sie uns Ihre austretenden Mitarbeitenden bitte umgehend. Ebenfalls sind wesentliche Änderungen Ihrer jährlichen Bruttolohnsumme (10% und mehr) zeitnah und schriftlich zu melden, da dies Einfluss auf Ihre Akontorechnung hat.

Austritt melden (Ausgleichskasse)

Online-Meldung – spart Zeit

Als PartnerWeb-connect-Kunde können Sie die Austrittsmeldung (Abmeldung) online vornehmen. Das Angebot ist kostenlos.

Neben PartnerWeb-connect stehen Ihnen unser Lohnprogramm miruSocial und die Schnittstellen mirusConnect zur Verfügung, mit denen Sie Meldungen wie den Austritt eines Mitarbeitenden zeitsparend erledigen können.

Alternativ füllen Sie das Formular aus und senden es per E-Mail oder Post an:

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Lohnabrechnungskontrolle | Postfach | 5001 Aarau
lohnabrechnungskontrolle@gastrosocial.ch

Austritt melden (Pensionskasse)

Vermerken Sie Austritte von Mitarbeitenden bei der nächsten BVG-Lohnmeldung auf der Lohnliste der Pensionskasse.

Unterlagen für austretende Mitarbeitende

Übergeben Sie beim Austritt zwecks reibungslosem Ablauf bitte folgende Unterlagen: