Austritt Mitarbeitende

Bitte melden Sie uns Ihre austretenden Mitarbeitenden umgehend – sowohl für die Ausgleichskasse als auch für die Pensionskasse. Eine zeitnahe Meldung hilft uns, die nötigen Anpassungen für die Sozialversicherungen korrekt und schnell vorzunehmen.

Austritt melden mit Online-Kundenportal connect

Den Austritt von Mitarbeitenden können Sie ganz einfach online über unser Kundenportal connect melden. Die zeitnahe Abmeldung der Mitarbeitenden erleichtert die administrativen Abläufe und reduziert Rückfragen. Das Angebot ist kostenlos.

Sie nutzen connect bereits?

Neben connect stehen Ihnen unser Lohnprogramm miruSocial und die Schnittstellen mirusConnect zur Verfügung, mit denen Sie Meldungen wie den Austritt von Mitarbeitenden rasch erledigen können.

Austritt melden (Ausgleichskasse)

Wenn Sie austretende Mitarbeitende bei der Ausgleichskasse abmelden möchten, verwenden Sie dazu bitte das nachfolgende Online-Formular:

Austritt melden (Pensionskasse)

Wenn Sie austretende Mitarbeitende bei der Pensionskasse abmelden möchten, nutzen Sie bitte die Lohnmeldung für die Pensionskasse. Je nachdem, welcher Abrechnungsmodus für Sie definiert wurde, erhalten Sie die Lohnmeldeunterlagen der Pensionskasse entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich und retournieren uns diese innert 30 Tagen nach Erhalt.

Unterlagen für austretende Mitarbeitende

Übergeben Sie austretenden Mitarbeitenden zwecks reibungslosem Ablauf bitte folgende Unterlagen:

Meldepflicht bei Lohnänderungen von 10 % oder mehr

Relevant für den Bereich Ausgleichskasse

Bitte beachten Sie: Wesentliche Änderungen Ihrer jährlichen Bruttolohnsumme (ab 10 %) müssen Sie uns separat melden. Ein- oder Austritte von Mitarbeitenden führen nicht automatisch zu einer Anpassung Ihrer Akontobeiträge.

Gaston