Austritt Mitarbeitende

Melden Sie uns Ihre austretenden Mitarbeitenden bitte umgehend. Ebenfalls sind wesentliche Änderungen Ihrer jährlichen Bruttolohnsumme (10% und mehr) zeitnah und schriftlich zu melden, da dies Einfluss auf Ihre Akontorechnung hat.

Austritt online melden

Online-Meldung – spart Zeit, Geld und Papier

Den Austritt von Mitarbeitenden können Sie ganz einfach online über unser Kundenportal connect melden. Die zeitnahe Abmeldung der Mitarbeitenden erleichtert die administrativen Abläufe und reduziert Rückfragen. Das Angebot ist kostenlos.

Sie nutzen connect bereits?

Neben connect stehen Ihnen unser Lohnprogramm miruSocial und die Schnittstellen mirusConnect zur Verfügung, mit denen Sie Meldungen wie den Austritt von Mitarbeitenden rasch erledigen können.

Austritt melden (Ausgleichskasse)

Wenn Sie austretende Mitarbeitende bei der Ausgleichskasse abmelden möchten, verwenden Sie dazu bitte das untenstehende Formular. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es per E-Mail oder Post an:

GastroSocial Ausgleichskasse | Team Versichertenregister | Postfach | 5001 Aarau
vr@gastrosocial.ch

Austritt melden (Pensionskasse)

Wenn Sie austretende Mitarbeitende bei der Pensionskasse abmelden möchten, nutzen Sie bitte die Lohnmeldung für die Pensionskasse. Je nachdem, welcher Abrechnungsmodus für Sie definiert wurde, erhalten Sie die Lohnmeldeunterlagen der Pensionskasse entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich und retournieren uns diese innert 30 Tagen nach Erhalt.

Tragen Sie Name, AHV-Nummer und Bruttolohn der neuen Mitarbeitenden auf der Lohnliste ein – zusätzlich zu den bisherigen Mitarbeitenden.

Unterlagen für austretende Mitarbeitende

Übergeben Sie austretenden Mitarbeitenden zwecks reibungslosem Ablauf bitte folgende Unterlagen:

Gaston