Änderungen im Betrieb an GastroSocial melden
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unterstützen Sie uns, indem Sie wichtige Veränderungen in Ihrem Betrieb sowie relevante Informationen zu Ihren Mitarbeitenden an die GastroSocial Ausgleichs- oder Pensionskasse weiterleiten.
Nur durch vollständige und rechtzeitige Meldungen von Änderungen kann sichergestellt werden, dass Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet und Leistungen fristgerecht ausgerichtet werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht wichtiger Ereignisse, die eine Meldung an GastroSocial erforderlich machen. Die Auflistung ist nicht abschliessend.
Ein- und Austritte von Mitarbeitenden
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie neue oder austretende Mitarbeitende sowohl der Ausgleichskasse als auch der Pensionskasse melden. Die Meldung hilft GastroSocial, die nötigen Anpassungen für die Sozialversicherungen korrekt und schnell vorzunehmen.
Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden
Arbeitgebende müssen die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden durch Unfall oder Krankheit melden, um die Fortsetzung der Sparbeiträge für die Pensionskasse zu gewährleisten und die korrekte Abwicklung der Sozialversicherungen sicherzustellen. Diese Meldung ermöglicht es der Pensionskasse, die Beitragsbefreiung einzuleiten, wenn die Arbeitsunfähigkeit eine gewisse Dauer überschreitet, und stellt sicher, dass allfällige Leistungen der Invalidenversicherung (IV) korrekt erbracht werden können.
Familienzulagen
Bei Familienzulagen geht oft die Meldepflicht des Arbeitgebers bei Änderungen der Voraussetzungen vergessen, was zu Rückforderungen führt. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise auf den jeweiligen Zulagenentscheiden und melden Sie GastroSocial umgehend Veränderungen, wie z.B. Abbruch des Lehrverhältnisses, Scheidung des Zulagenbezügers oder Mutterschaftsurlaub. Die Gründe für eine Aufhebung der Zulagen sind vielfältig. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter hat Familienzuwachs bekommen? Denken Sie daran, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für die Mutterschafts- oder Vaterschaftsentschädigung anzumelden.
Frühzeitige Erwerbsaufnahme im Mutterschaftsurlaub
Nimmt eine Mitarbeiterin ihre Arbeit vor Ablauf der 98 Tage Mutterschaftsurlaub wieder auf, endet ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung sofort. Die Entschädigung wird nur ausgerichtet, solange kein Erwerbseinkommen erzielt wird. Sobald die Mutter – auch mit reduziertem Pensum oder in einer nebenberuflichen Tätigkeit mit AHV-pflichtigem Lohn – wieder arbeitet, besteht für die verbleibende Zeit kein Anspruch mehr. Bitte melden Sie uns eine frühzeitige Arbeitsaufnahme während des Mutterschaftsurlaubs über das Kundenportal connect oder per E-Mail an info@gastrosocial.ch.
Todesfall eines Mitarbeitenden
Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verstorben, melden Sie GastroSocial bitte das Todesdatum, den vollständigen Namen sowie die AHV-Nummer der verstorbenen Person über unser Kundenportal connect oder per E-Mail an info@gastrosocial.ch. So kann GastroSocial eine korrekte Abwicklung von laufenden Sozialversicherungsleistungen sicherstellen.
Anpassung der Lohnsumme
Melden Sie der GastroSocial Ausgleichskasse schriftlich, wenn sich die jährliche Lohnsumme wesentlich ändert (10 % oder mehr), damit wir Ihre Akontobeiträge anpassen können. Davon profitieren auch Sie, weil die angegebene Lohnsumme so Ihren effektiven Betriebsverhältnissen entspricht. Akontobeiträge sind provisorische Beiträge, die auf der Höhe der voraussichtlichen Lohnsumme basieren. Die definitiven Beiträge berechnen wir dann aufgrund der AHV-Lohnmeldung und erstellen für Sie eine detaillierte Abrechnung.
Betriebswechsel, Rechtsformänderung, Schliessung
Wenn Sie Ihren Betrieb schliessen, die Rechtsform ändern, den Standort wechseln oder Ihr Unternehmen fusionieren, müssen Sie diese Veränderungen GastroSocial melden.
Adressänderung, Änderung IBAN
Ändert sich die Adresse Ihres Betriebs oder die IBAN, die Sie uns für die Leistungsabrechnungen mitgeteilt haben, melden Sie dies bitte schriftlich per E-Mail an info@gastrosocial.ch.