07.07.2025
Ratgeber
Betriebsliquidation – Achtung AHV-Beiträge
Entscheidet sich ein Restaurant- oder Hotelbesitzer, seine selbstständige Erwerbstätigkeit definitiv aufzugeben, wird sein Liquidationsgewinn (Summe der stillen Reserven, die er im Liquidationsjahr und im Vorjahr realisiert hat) getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Als Liquidationsjahr gilt dasjenige Geschäftsjahr, in dem die letzte Liquidationshandlung vorgenommen wird.